Das Sozialministerium hat die Richtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz in Österreich veröffentlicht.
Die vorliegenden Richtlinie basiert auf den Bestimmungen des Bundesbehindertengesetzes und sieht vor, dass Projekte und Maßnahmen zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz aus Mitteln des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen finanziert werden können.
Ziel der Förderung ist es, harmonisierte Standards zur Persönlichen Assistenz zu etablieren, insbesondere am Arbeitsplatz und in anderen Lebensbereichen. Die Förderung wird in Form von Geldleistungen gewährt und steht nur Bundesländern und von diesen beauftragten Körperschaften öffentlichen Rechts zur Verfügung.
Insgesamt werden dazu 100 Mio Euro für den Zeitraum von zwei Jahren aus dem Bundesbudget zur Verfügung gestellt.
Länder, die diese Richtlinie erfüllen, können die Geldmittel abrufen und dürften damit bis zu 50% ihrer Assistenzkosten finanzieren.
Vorerst haben Vorarlberg, Tirol und Salzburg signalisiert, ihre Landesrichtlinien und Landesgesetze entsprechend anzupassen. Sie sind die Vorreiter bei diesem Vorhaben des Sozialministeriums.
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Sozialministerium – Richtlinie Harmonisierung Persönliche Assistenz (PDF)
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 26.03.2023
Artikel-Kategorie(n): News, Persönliche Assistenz
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