Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen meldete sich der MonitoringAusschuss zum aktuellen Stand der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Einhaltung der festgeschriebenen Rechte wird seit 15 Jahren nicht erreicht.
Im Jahr 2008 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention von Österreich unterzeichnet. Die darin verankerten Rechte von Menschen mit Behinderungen sind damit verpflichtend zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Um dies sicherzustellen, wurde der unabhängige MonitoringAusschuss ins Leben gerufen, der die Einhaltung der UN-BRK überwacht.
Die kürzlich veröffentlichte Einschätzung des MonitoringAusschusses zeigt jedoch dringenden Handlungsbedarf: Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft, welche allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht, liegt noch weit entfernt. Zu gering sind die umgesetzten Maßnahmen, zu lang ist die Liste an offenen Forderungen – und dass, obwohl sich Österreich bereits vor 15 Jahren zur konsequenten Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat.
Persönlicher Assistenz, Barrierefreiheit und inklusive Bildung als Problemfelder
Nach Tobias Buchner vom Vorsitzteam MonitoringAusschuss bestehen bei der Umsetzung der UN-BRK noch viele Mängel: „Es fehlt an ausreichend Persönlicher Assistenz – was viele Menschen massiv behindert und mitunter auch lebensgefährlich ist. Von einer umfassenden Barrierefreiheit sind wir Lichtjahre entfernt und auch im Bereich der Inklusiven Bildung lassen sich keine ernsthaften Bemühungen zur Umsetzung ausmachen.“
Rechte von Menschen mit Behinderung oft missachtet
In Österreich leben 18,5 % der Bevölkerung mit Behinderungen (Mikrozensus 2017), trotzdem werden sie als Randgruppe gesehen. In den Bereichen Politik, Wirtschaft und sind Menschen mit Behinderungen immer noch stark unterrepräsentiert. Auch der umfassende Zugang zu Bildung und Arbeit ist nicht gegeben. Insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten werden strukturell in den Bereichen Bildung und Arbeit benachteiligt und ausgeschlossen.
„Wenn die UN-BRK umgesetzt wäre, würden wir alle in einem demokratischeren, diverseren und vielfältigeren Land leben“, so Daniela Rammel vom Vorsitzteam MonitoringAusschuss. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Behindertenpolitik des 21. Jahrhunderts und essenziell für eine gleichberechtigte Gesellschaft, von der letztlich alle Menschen profitieren. Der erste große Schritt wurde vor mittlerweile 15 Jahren getan. Nun müssen dringend weitere folgen!
Quellen:
Monitoringausschuss via OTS | 4. Mai 2023
Protesttag 5. Mai: UN-BRK in Österreich laut Monitoringausschuss kaum umgesetzt
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230504_OTS0046
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 09.05.2023
Artikel-Kategorie(n): News, UN Behindertenrechtskonvention
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