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Datum: 12.05.2023

AK zum Tag der Pflege: Gesundheits- und Sozialberufe richtig einsetzen!

Arbeiterkammer Wien
31.05.2023

Die Pflegereform 2022 hat für Pflegeassistenzberufe eine Kompetenzerweiterungen ohne zusätzliche Ausbildung und Entlohnung gebracht. AK und Gewerkschaften sehen das kritisch, weil dadurch die physischen und psychischen Belastungen weiter steigen werden.

„Für andere wichtige Gesundheits- und Sozialberufe mit längerer Ausbildung und entsprechend höherer Qualifikation gab es keine Änderungen, obwohl diese Berufsgruppen einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der Gesundheitsversorgung leisten“, so Silvia Rosoli, Leiterin der Abteilung Gesundheitsberufe und Pflegepolitik in der AK Wien.

Mehr Rechtssicherheit für die Diplompflege

Gerade die Berufsgruppe der Diplompflege braucht Reformen, damit die Pflegenden für ihre Arbeit einen klaren rechtlichen Rahmen haben. Viele Tätigkeiten werden, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, auch ohne ärztliche Anordnung durchgeführt, weil sie zur pflegerischen Alltagroutine in den Spitälern gehören. Außerdem ist eine ärztliche Anordnung mit einem hohen zeitlichen und bürokratischen Aufwand verbunden. Davon betroffen sind beispielsweise die Messung von Blutzucker und Blutdruck oder das Absaugen aus den oberen Atemwegen.

Entlastung des Pflegepersonals und mehr Zeit für Patient:innen

Medizinprodukte, wie z.B. zur Inkontinenz- oder Wundversorgung dürfen nach derzeitiger Rechtslage nur von Ärzt:innen verordnet werden. Im stressigen, nach Minuten getakteten Alltag in der mobilen Pflege bedeutet das, dass hochqualifiziertes Personal zum Arzt fahren muss, um sich eine Verordnung dafür ausstellen zu lassen. Das sind unnötige Hürden, die wertvolle Zeit kosten und die Arbeit zusätzlich erschweren.

Das derzeitige Berufsrecht verhindert auch, dass rezeptfreie Medikamente verabreicht werden dürfen. Das führt im Alltag zu der absurden Situation, dass eine Nachbarin oder pflegende Angehörige etwa Baldriantropfen verabreichen dürfen, aber eine hochqualifizierte Pflegeperson mit Ausbildung in Pharmakologie nicht.

Pflegegeldgutachten nur von Diplompflege

Derzeit braucht es für die Ersteinstufung für das Pflegegeld ein ärztliches Gutachten. Das Gutachten soll den Pflegebedarf für die richtige Pflegegeldeinstufung erheben. Die Erhebung des Pflegebedarfs fällt jedoch berufsrechtlich in die Kernkompetenz der Diplompflege. Die derzeit geltende Einstufungsverordnung zum Pflegegeld konterkariert das Berufsrecht der Pflege. Die AK fordert daher eine explizite Klarstellung.

Zusammenarbeit aller Gesundheits- und Sozialberufe auf Augenhöhe

„Seit Jahren berichten Medien über die angespannte Lage im Gesundheitssystem und der Langzeitpflege. Die Belastungsgrenze der Gesundheitsberuf wurde längst überschritten. Deshalb ist es hoch an der Zeit die Potentiale aller Gesundheitsberufe zu nutzen und sie auch entsprechend ihrer Kompetenzen einzusetzen“, so die AK-Fachausschussvorsitzende für Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe, Andrea Wadsack. Dies geschieht zu wenig. Der richtige Einsatz von Hebammen, medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Berufen oder Sanitäter:innen würde zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung führen – auch soziale Arbeit spielt eine wesentliche Rolle. Deshalb braucht es aus Sicht der AK ein Berufsrecht für Soziale Arbeit und entsprechende Verbesserungen im Gesundheitsberuferecht damit all diese Berufsgruppen ihrer Kompetenz und Ausbildung entsprechend arbeiten können.


Quelle: APA OTS
AutorIn: Arbeiterkammer Wien
Zuletzt aktualisiert am: 16.05.2023
Artikel-Kategorie(n): News, Soziale Arbeit und Begleitung
Permalink: [Kurzlink]
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