Vom 1. September 2011 bis 31. Jänner 2012 wurde der anerkannte Fachexperte Hansjörg Hofer aufgrund der Väterkarenz von Erwin Buchinger zum ersten stellvertretenden Behindertenanwalt bestellt. Anlässlich seiner Rückkehr in das Sozialministerium als leitender Beamter im Behinderten- und Sozialbereicht zieht Hansjörg Hofer nun Bilanz über seine Tätigkeit als weisungsfreier und unabhängiger Behindertenanwalt.
In den letzten fünf Monaten konnte sich Hofer im Rahmen von Bürgersprechtagen und Hausbesuchen ein sehr konkretes Bild über die Bedürfnisse und berechtigten Forderungen von Menschen mit Behinderung machen. Die Anliegen, die an ihn herangetragen wurden, betrafen alle Lebensbereiche, wie etwa bauliche und insbesondere kommunikationstechnische Barrieren, Beschwerden über fehlende Strukturen zur schulischen Inklusion, Diskriminierungen am Arbeitsplatz und mangelnder Zugang zu Dienstleistungen der Versicherungswirtschaft.
Gerade im Bildungsbereich sieht Hofer einen erheblichen Verbesserungsbedarf, insbesondere, in der Frage der Sonderschulen, der seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auch bereits aufgegriffen wird. „Ich gehe davon aus, dass der soeben als Entwurf vorgelegte Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderung die Öffentlichkeit lange beschäftigen und bei den zuständlichen Verantwortlichen zu einer breit gefächerten Diskussion führen wird ,“ so der stellvertretende Behindertenanwalt.
Ein besonderer Schwerpunkt war die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und die Selbstvertretung dieses Personenkreises sowie die volle Partizipation von Menschen mit Behinderung bei der Erstellung aller für sie relevanten Regelungen. Um dem Wort „Behindertenanwalt“ gerecht zu werden, wäre es daher sehr wünschenswert, der Behindertenanwaltschaft zumindest im Bereich der Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt ein echtes Vertretungsrecht einzuräumen.
Die Praxis hat eindeutig gezeigt, dass die betroffenen Menschen, die sich an die Behindertenanwaltschaft wenden, eine Vertretung durch den Behindertenanwalt erwarten. Auch sollte zur Diskussion stehen, der Behindertenanwaltschaft entsprechende Befugnisse einzuräumen, um Diskriminierungen zu erfassen und effizient zu verfolgen, die eine größere Zahl an Menschen mit Behinderung betreffen. Hier regt der stellvertretende Behindertenanwalt an, die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zu forcieren.
Diese Aspekte werden auch in einer wissenschaftlichen Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechtes angesprochen, die auf sozial- und rechtswissenschaftlicher Ebene die bisherigen Erfahrungen mit dem 2006 in Kraft getretenen Gleichstellungspakets für Menschen mit Behinderung feststellt. Das Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt wird in dieser Evaluierung als besonders gelungenes Good-Practice-Beispiel bezeichnet, als Optimierungspotenzial wird auf den fehlenden Anspruch auf Beseitigung und auf Unterlassung von Diskriminierungen verwiesen.
Die persönlichen Erfahrungen durch den direkten Kontakt mit Menschen mit Behinderung werden sich auf die Arbeit von Hofer im Sozialministerium positiv auswirken. Hofer bedankt sich abschließend bei Sozialminister Rudolf Hundstorfer und bei den Behindertenorganisationen für das in ihn gesetzte Vertrauen.
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Quelle: APA
AutorIn: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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