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Datum: 05.07.2023

Neuregelung: „Arbeitsunfähige“ Menschen mit Behinderungen unter 25 Jahren werden weiterhin vom AMS betreut

Junge Frau im Rollstuhl im Büro

Foto: Image by DCStudio on Freepik

31.07.2023

Änderung der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung soll jungen Menschen mit Behinderungen Anstellungen im ersten Arbeitsmarkt ermöglichen


Menschen mit Behinderungen müssen sich nach dem Vollenden der Pflichtschule bzw. der Ausbildung einer Untersuchung der Arbeitsfähigkeit unterziehen. Dabei werden sie nach medizinischen Kriterien überprüft. So wird ermittelt, inwiefern eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Wenn diese auf weniger als 50 Prozent klassifiziert wird, so werden sie nicht von den Services des AMS erfasst, wodurch nicht die Möglichkeit besteht, an z.B. Schulungen und anderen Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen.

So bleibt nichts anderes übrig, als dass sie in Werkstätten um ein minimales Taschengeld arbeiten müssen, wodurch sie oft ein Leben lang von Sozialhilfen abhängig sind. Aufgrund der Regelungen der Versicherung in diesen Tageseinrichtungen bleibt den Betroffenen im Alter nicht einmal eine Pension – sie leben eine Leben auf dem Existenzminimum.
Ein Recht auf Arbeitslosengeld besteht nicht.

Dieser Umstand ist bzw. war die letzte Zeit Realität – Menschen mit Behinderungen werden systematisch in ihren Platz in der Gesellschaft gedrängt – keine Chance auf ein selbstständiges Leben.

Neuregelung bringt Verbesserung

Die Schwarz-Grüne Regierung präsentiert nun eine Neuregelung:
„Mit den Änderungen der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung von Jugendlichen setzen wir einen weiteren wichtigen Punkt des Regierungsprogramms und eine zentrale Maßnahme für bessere Chancen von Jugendlichen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt um. Bisher wurden junge Menschen mit Behinderungen nach der sogenannten „Gesundheitsstraße“ der Pensionsversicherungsanstalt oft gegen ihren Willen, arbeitsunfähig‘ geschrieben. […], so Heike Grebien, die Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen.

In Zukunft werden „arbeitsunfähige“ Menschen mit Behinderungen unter 25 Jahren weiterhin vom AMS betreut und vorgemerkt – außerdem werden sie alle Angebote, die das Arbeitsmarktservice (AMS) und das Sozialministeriumsservice (SMS) für arbeitsfähige arbeitssuchende Personen anbieten, beziehen können. Darüber hinaus werden auch neue Angebote für diese Zielgruppe herausgearbeitet und bereitgestellt.

„Ich bin überzeugt, dass wir damit arbeitsunfähigen Jugendlichen durch Maßnahmen wie dem Jugendcoaching eine gute Begleitung am Arbeitsmarkt möglich machen“, so Grebien.

Volksanwaltschaft fordert Ausweitung auch auf Erwachsene

Volksanwalt Bernahrd Achitz zeigt sich im Wesentlichen erfreut über die Neuregelung – die Volksanwaltschaft habe auf diesen Umstand schon zuvor in ihrem Sonderbericht hingewiesen und Veränderung gefordert. Schon 2019 wurde die Situation als „Unbefriedigend und unzulässig“ – beschrieben.

Er stellt sich aber jetzt schon die Frage, „warum die Regierung nur für Jugendliche endlich eine Lösung vorsieht, nicht aber für erwachsene Menschen mit Behinderung“.
Des Weiteren weist Achitz darauf hin, dass das Sozialministerium und Sozialminister Johannes Rauch im Jahr 2020 eine Studie in Auftrag gegeben haben – diese hätte eigentlich 2022 präsentiert werden sollen. Bis jetzt wurde jedoch noch nichts veröffentlicht!


Fotoquelle:

Image by DCStudio on Freepik


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 05.07.2023
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
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