Die GuKG-Novelle 2023 bringt eine Ausweitung der Befugnisse des Pflegepersonals in einzelnen Belangen und soll ab dem Jahr 2024 diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen befähigen, bestimmte Medizinprodukte wie Verbandsmaterialien und Gehhilfen selbstständig zu verordnen.
Ein weiterer Schritt in der Umsetzung der Pflegereform ist die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2023), die eine Ausweitung der Befugnisse des Pflegepersonals in einzelnen Belangen bringt. Weitere Teile des Reformpakets sind die einfachere Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen und ein leichterer Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen. Auch sollen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen ab 2024 bestimmte Medizinprodukte wie Verbandsmaterialien und Gehhilfen selbstständig verordnen können.
Mit in Verhandlung stand eine Gesetzesnovelle, die Klarstellungen zum Anspruch auf die sechste Urlaubswoche bzw. „Entlastungswoche“ enthält, die Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr zusteht.
Gesundheitsminister Johannes Rauch betonte in seiner Stellungnahme zu den Gesetzesänderungen, das Pflegepaket gehe in seiner Gesamtheit auf Forderungen der Bundesländer zurück, die parteiübergreifend erhoben worden seien. Die vorgesehenen Erleichterungen der Nostrifizierung von Ausbildungen und einige andere Schritte würden es leichter machen, Pflegekräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Allerdings müsse man diesen Arbeitskräften gegenüber auch „eine Willkommens- und keine Abwehrkultur“ entwickeln, andernfalls werde Österreich in einen Pflegenotstand geraten, meinte der Gesundheitsminister. Die nach wie vor bestehende Problematik der Scheinselbständigkeit in der Pflege sei ihm bewusst, erklärte Rauch. Er spreche sich seit Langen für die persönliche Assistenz als Anstellungsverhältnis aus. Für dieses wichtige Anliegen hoffe er auf breite politische Unterstützung, sagte der Minister in Richtung SPÖ.
Was die Finanzierung der Pflegereform angehe, so sei diese abgesichert, versicherte Rauch. Der Pflegefonds und andere Instrumente zur Finanzierung der Pflege würden dazu deutlich aufgestockt. Den Ländern sei in den Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich vom Bund für den Gesundheits- und Pflegebereich bereits deutlich mehr als in der vergangenen Periode angeboten worden. Er unterstütze diesen Zugang auch, weil er überzeugt davon sei, dass frisches Geld ins System gebracht werden müsse, damit es seine wichtigen Aufgaben erfüllen könne.
Quelle:
Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz via OTS.at
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230712_OTS0131/
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 24.07.2023
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