Die Republik Österreich wird vom 21. bis 23. August vom Fachausschuss der Vereinten Nationen (UN) auf menschenrechtliche Verpflichtungen geprüft. Dabei liegt der Fokus auf der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die Behindertenrechtskonvention wurde von 185 Staaten unterzeichnet und ratifiziert, wodurch der Staat Österreich gemäß Artikel 35 und 36 der Konvention dazu verpflichtet ist, alle vier Jahre in Genf über die Umsetzung dieser zu berichten.
Der Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschuss beantwortet dazu die wichtigsten Fragen:
Wer fährt 2023 nach Genf zur Staatenprüfung Österreichs?
- Staatendelegation
- Den Staat Österreich vertreten: Außenministerium, Sozialministerium
- Behindertenanwaltschaft
- Unabhängige Überwachungsorgane (NHRI – National Human Rights Institution)
- Unabhängiger Monitoringausschuss
Für den Unabhängigen Monitoringausschuss fahren zur Staatenprüfung:
Vorsitzteam: Tobias Buchner & Daniela Rammel
Monitoringausschussmitglied: Bernadette Feuerstein
Öffentlichkeitsarbeit für den MA: Heidemarie Egger - Volksanwaltschaft
- Unabhängiger Monitoringausschuss
- Zivilgesellschaftliche Delegation
- Österreichischer Behindertenrat (übernimmt die Koordination der zivilgesellschaftlichen Delegation)
- und weitere Organisationen
Auf welcher Basis wird Österreich in Genf geprüft?
Grundsätzlich wird geprüft, inwiefern der Staat Österreich die formulierten Problematiken der letzten Prüfung 2019 in Angriff genommen hat bzw. inwiefern sich Verbesserungen der Umstände ausfindig machen lassen.
Dabei bekommt der Vertragsstaat vom UN-Fachausschuss eine Fragenliste. Die Fragen werden vom Fachausschuss in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ausgearbeitet. Sie basiert auf den Handlungsempfehlungen des Ausschusses, sowie weiteren für den jeweiligen Vertragsstaat relevanten Fragen.
Weiters haben die Zivilgesellschaft, der Unabhängige Monitoringausschuss und die Volksanwaltschaft 2023 die Möglichkeit, ihre eigenen Berichte zu den Umstände im Vertragsstaat zu präsentieren. Meistens werden diese Berichte zusammengefasst in einen Gemeinsamen – die Koordination übernimmt in Österreich der Behindertenrat.
Was passiert während der Prüfung im UN-Fachausschuss in Genf?
Vor der tatsächlichen Staatenprüfung findet (dieses Jahr am 21. August) noch das „private meeting“ statt. Dabei haben die Zivilgesellschaftliche Delegation, der Unabhängige Monitoringausschuss und weitere Organisationen nochmal die Möglichkeit, die größten Probleme in der österreichischen Behindertenpolitik aufzuzeigen.
Am 22. und 23. August wird dann die österreichische Staatendelegation zu den zuvor besprochenen und in Fragen ausgearbeiteten Problemen befragt.
Was passiert nach der Prüfung im UN-Fachausschuss in Genf?
Auf Basis der Fragen und Antworten der Staatenprüfung werden dann in den nächsten Tagen und Wochen vom UN-Fachausschuss die sogenannten „concluding observations“ formuliert und veröffentlicht. Diese dienen als unmittelbare Empfehlungen für den Staat Österreich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Weiters werden Forderungen der Organisationen innerhalb Österreichs auf die Konklusionen der Staatenprüfung aufgebaut.
Bis dato gibt es bei Nichteinhaltung der Empfehlungen keine unmittelbaren Sanktionen gegenüber Staaten.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 17.08.2023
Artikel-Kategorie(n): News, UN Behindertenrechtskonvention
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