Die Verhandlungen waren diesmal zäh. Und in letzter Minute – knapp vor Auszahlung der Februar-Gehälter – wurden sich die UnternehmensvertreterInnen und Gewerkschaften doch einig. Plus 3,4 % … und was hat sich sonst noch geändert? Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Kollektivvertragslöhne: + 3,4 Prozent
Istlöhne + 3,2 Prozent
Die Mindestlöhne (lt. Gehaltstabelle) werden um 3,4 % erhöht. Dabei gibt es auch diesmal wieder Abschläge für verschiedene Bundesländer. Von der Grundtabelle werden diese wie folgt errechnet:
- Wien 99,143 %
- Steiermark, Kärnten 98,286 %
- Niederösterreich, Burgenland 97,857 %
Genaue Details finden Sie in den Gehaltstabellen für 2012.
Die Istlöhne (also Löhne/Gehälter, die über dem Mindestlöhn liegen) werden um 3,2 % erhöht.
Die Erhöhungen werden per 1. Februar 2012 wirksam. Das Jänner-Gehalt wird also noch nach den Werten für 2011 berechnet!
Insgesamt gesehen liegt diese Erhöhung also ungefähr im Ausmaß der Inflation. Lt. Statistischem Zentralamt liegt die Preissteigerung in Österreich im Jahr 2011 bei 3,3 %. Von einer echten Reallohnerhöhung kann daher nicht die Rede sein.
Nur 2 Prozent für alte Verträge
Die alten Gehaltstabellen (gelten für jene ArbeitnehmerInnen, die nicht optiert haben, d.h. die nicht auf das Gehaltsschema des BAGS umgestiegen sind) werden um 2 % erhöht.
Erhöhung der Zulagen um 3,4 bzw. 3,2 Prozent
Auch die kollektivvertraglichen Zulagen werden um 3,4 % erhöht, die Ist-Zulagen steigen um 3,2 %.
Mehr Geld für Arbeit an Sonn- und Feiertagen
„§ 31 Abs 2 Zulagen und Zuschläge: Arbeitnehmerinnen, die an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, gebührt zusätzlich zum Entgelt ein Zuschlag in der Höhe von € 3,93 pro Arbeitsstunde (für Feiertagsarbeit s. § 9 Abs 5 ARG).“
Neu: Anrechnung von Karenzzeiten
„Hospizkarenz sowie Karenzurlaube nach MSchG/VKG, die aus Anlass der Geburt eines Kindes nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim Unternehmen in Anspruch genommen werden, sind im Ausmaß von höchstens 12 Monaten als Dienstjahre anzurechnen. Dies gilt für Karenzurlaube, die ab dem 1. Februar 2012 oder danach beginnen. Diese Höchstgrenze gilt auch für Karenzurlaube nach Mehrlingsgeburten. Diese Regelung gilt nicht für Sonderurlaube (Anschlusskarenz) gem § 17 Abs 1 BAGS-KV.“
Lt. Gewerkschaften soll diese Regelung zur Schließung der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen beitragen. In bedingtem Maß wird das auch der Fall sein, jedoch ist zu bemerken, dass längere Karenzzeiten auch wieder einen Nachteil bedeuten…
Verwendung des Privat-KFZ für Dienstfahrten geregelt
„Für die Nutzung des Privatfahrzeuges im Auftrag des Arbeitgebers ist der Arbeitnehmerin grundsätzlich das jeweilige amtliche Kilometergeld zu vergüten. Sollte der Arbeitgeber direkt Kosten übernehmen, die in der Kalkulation des amtlichen Kilometergeldes berücksichtigt sind, können diese (zB Kasko-, Insassen-, Rechtsschutzversicherung etc.) vom Arbeitgeber in Abzug gebracht werden. Entsprechende innerbetriebliche Regelungen sind bis zum 1. Jänner 2013 zu vereinbaren.“
Diese Regelung tritt allerdings erst ab 1. Jänner 2013 in Kraft.
Link
behindertenarbeit.at – Download: BAGS-Gehaltstabellen 2012
Quelle: APA, GPA-djp, statistik.at
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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