Aktuellen Bestrebungen, das Pflegegeld zum Teil in Form von Sachleistungen auszubezahlen, erteilt der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) eine klare Absage. Vizepräsident Josef Schinwald: „Behinderte Menschen müssen auch weiterhin selbst entscheiden können, welche Art von Pflegeleistungen sie mit dem Pflegegeld in Anspruch nehmen.“
Selbstbestimmt leben statt Freiheitsbeschränkung
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch in Österreich geltendes Recht ist, regelt u.a. in Artikel 19 die „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“, in Artikel 20 die „Persönliche Mobilität“ und in Artikel 28 den „Angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz“. All diese Bestimmungen pochen auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen.
„Wenn man nun zum wiederholten Mal andenkt, das Pflegegeld zum Teil in Form von Sachleistungen auszubezahlen, schränkt man die Freiheit betroffener Menschen massiv ein“, ärgert sich Schinwald und ergänzt: „Das wäre ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention!“
Forderung nach jährlicher Indexanpassung des Pflegegeldes
Zudem könnte der Schuss nach hinten losgehen, warnt der BSVÖ vor einer drohenden Verteuerung für die SteuerzahlerInnen: „Behinderte Menschen könnten aus der meist billigeren häuslichen Pflege herausgerissen und in teure Betreuungsformen hineingezwungen werden. Das Pflegegeld ist nicht dazu da, die Pflegedienste der politischen Parteien mit Aufträgen zu versorgen.“
Einmal mehr fordert der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich eine automatische jährliche Indexierung des Pflegegeldes, wie es bei den Pensionen längst der Fall ist.
Forderung nach Kommunikationsassistenz
Für blinde und sehbehinderte Menschen fordert der BSVÖ einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Kommunikationsassistenz. Unter Einbeziehung der Betroffenen müsse möglichst rasch ein eigenes Berufsbild geschaffen werden. Schinwald: „Damit kann man in Zeiten der steigenden Arbeitslosigkeit jungen Menschen eine neue berufliche Perspektive eröffnen.“ Im gleichen Atemzug gehört der Zuständigkeits-Marathon zwischen Bund und Ländern in Sachen persönlicher Assistenz beseitigt und eine einzige kompetente Anlaufstelle installiert.
Maßnahmen des NAP bald umsetzen
Die Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme sowie die Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstrainings sowie des Unterweisens in die lebenspraktischen Fertigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen und Low Vision-Training als Leistung der medizinischen Rehabilitation sind zwar im Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen bereits vorgesehen, jedoch erst bis 2014 bzw. 2020. „Diese wichtigen Maßnahmen, die eine Pflegebedürftigkeit verhindern bzw. zumindest hinauszögern können, sollten schon mit Beginn des nächsten Jahres umgesetzt werden“, fordert Schinwald.
Link:
Quelle: APA
AutorIn: Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ)
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): News, Pflegegeld und Pflegevorsorge
Permalink: [Kurzlink]