Heute, am Tag der Arbeit, wird ein Blick auf den Zusammenhang zwischen Arbeit und Behinderung geworfen. Ein Kommentar von Thomas Stix.
Arbeit haben… das bedeutet in erster Linie für die meisten Menschen: Geld haben. Verschiedene andere Dinge kommen noch dazu, diese haben jedoch meiner Meinung nach einen untergeordneten Charakter.
Aus der Tatsache Arbeit haben = Geld haben lässt sich – geschichtlich gesehen – einiges erklären, warum die Behindertenhilfe heute so ist, wie sie nunmal ist.
Die Grundgedanken, aus denen das verkehrte System entstanden sind:
- Behinderte brauchen kein Geld, da sie ohnehin nicht selbst entscheiden können. Sie brauchen daher auch keine Arbeit.
- Behinderte sind krank, sie müssen ihr Leben lang gegen ihre Behinderung kämpfen. Sie brauchen daher Therapien.
Behinderte zu therapieren, die Behinderung wegzutherapieren, war schon immer und ist noch immer ein sehr populäres Bild. Dafür braucht man Geld. Und dafür kriegt man Geld.
Aus diesen Gründen ist etwas entstanden, was man die Beschäftigungstherapie genannt hat. Sie erfüllt die notwendigen Kriterien: Behinderte kriegen kein Geld und werden ununterbrochen therapiert.
Heute, am 1. Mai, am Tag der … Beschäftigungstherapie (?), muss für behinderte Menschen Arbeit gefordert werden, Arbeit statt Therapie (oder „Struktur“)! Arbeit und Geld! Geld und eigene Entscheidungen!
Zu erreichen ist dies durch einen Umbau der Förderstrukturen. In Ansätzen funktioniert eine moderne, personen-orientierte Förderung (z.B. Pflegegeld, Pflegegeldergänzungsleistung, Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz) ja schon sehr gut. Eine solche bedarfsgerechte Förderung ermöglicht flexible Assistenz- und Unterstützungsleistungen, wo und wie auch immer – in der Freizeit, in der Arbeit, im Urlaub, im Krankenstand, in der Pension… – diese benötigt werden. Und bedarfsgerechte Assistenz- und Unterstützungsleistungen sind für behinderte Menschen ein Schlüssel für den Zugang zu echter Arbeit.
Und so schreibt es auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung vor (Artikel 27, Auszug):
Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit […]
Schönen Tag der Arbeit! Für alle!
AutorIn: Thomas Stix
Zuletzt aktualisiert am: 01.05.2012
Artikel-Kategorie(n): Kommentare
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