Was als sozialpolitischer Meilenstein gefeiert wurde – die Abschaffung der Zuzahlungspflicht für Angehörige zu Pflegeleistungen – ist ab Juli 2012 in Kärnten wieder Geschichte.
Schon Ende vorigen Jahres – nachdem die Steiermark den Pflegeregress wieder eingeführt hat – kündigte Soziallandesrat Ragger auch diesbezügliche Maßnahmen für Kärnten an. Ab 1. Juli 2012 ist es nun fix: Angehörige von Pflegebedürftigen werden zur Kasse gebeten. Der Pflegeregress Neu soll 2,8 Millionen Euro in die Kärntner Kassen spülen.
Massive Kritik kommt naturgemäß seitens Senoiren- und Behindertenvertretern. Die Kärntner Regierung bleibt jedoch hart und argumentiert mit der Untätigkeit des Bundes. Das derzeitige System sei einfach nicht leistbar. Kärnten verlangt eine entsprechende Ausweitung von Pflegeversicherungsleistungen, erst dann könne wieder an eine Abschaffung von Regresszahlungen gedacht werden.
Sozial angemessen soll das System sein, so LR Ragger. Ab einem Monatsverdienst von 1.160 Euro sind Zuzahlungen zu Pflegeleistungen für Ehepartner, Eltern oder Kinder, die in Pflegeeinrichtungen betreut werden, zu leisten. Danach steigt der Betrag auf bis zu 11 Prozent des Einkommens.
Nach der Einführung des Pflegeregresses in der Steiermark im August 2011 ist nun Kärnten das erste Bundesland, das diesem Beispiel folgt.
Quelle: APA, ORF
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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