Wie kürzlich berichtet, soll die Invaliditätspension bald Geschichte sein. Der Sozialausschuss im Parlament billigte nun mit S-V-Mehrheit das entsprechende Sozialrechts-Änderungsgesetz.
Die Koalitionsparteien haben sich bereits im Zuge des im Frühjahr verabschiedeten Sparpakets zur Budgetkonsolidierung darauf verständigt, den Zugang zur Invaliditätspension zu erschweren, um die mittel- und langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung sicherzustellen. An den konkreten gesetzlichen Bestimmungen hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer einige Monate gefeilt, nun steht das Vorhaben aber kurz vor der Beschlussfassung. Der Sozialausschuss des Nationalrats gab heute, unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, grünes Licht für den Gesetzentwurf.
Vorgesehen ist nicht nur eine Neuregelung der Invaliditätspension, sondern etwa auch Verbesserungen für NotstandshilfebezieherInnen. Zudem werden Mitglieder von Berufs- und Betriebsfeuerwehren in den Geltungsbereich des Nachtschwerarbeitsgesetzes aufgenommen. Durch den Abänderungsantrag wurde sichergestellt, dass auch ungelernte ArbeiterInnen und Angestellte ohne Berufsschutz Anspruch auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen haben, wenn sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen vorläufig nicht ausüben können.
Der Beschluss im Ausschuss fiel mit Stimmen der Koalitionsparteien. Zwar begrüßte auch die Opposition die Intention, mehr Augenmerk auf die Rehabilitation gesundheitlich beeinträchtigter Personen zu legen, sie ortet aber Mängel in der gesetzlichen Umsetzung des Vorhabens. Ein wesentlicher Kritikpunkt von FPÖ, Grünen und BZÖ ist, dass die neuen Bestimmungen nicht für LandwirtInnen, Selbständige und BeamtInnen gelten.
Umschulungs- und Rehabilitationsgeld statt Invaliditätspension
Kernpunkt des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2012 ist der Ersatz der befristeten Invaliditätspension durch ein Umschulungsgeld bzw. ein Rehabilitationsgeld. Durch diese Maßnahme will man gesundheitlich beeinträchtigte Menschen aktiv helfen, wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Nur wer dauerhaft invalid ist, bekommt künftig eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension. Mittel- und langfristig soll das beträchtliche Einsparungen für die gesetzliche Pensionsversicherung bringen.
Ob Umschulungsgeld oder Rehabilitationsgeld gewährt wird, hängt davon ab, ob Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung wie Umschulungen zweckmäßig und zumutbar sind. Zuständig für die berufliche Rehabilitation ist das AMS, für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zeichnen die Krankenversicherungsträger verantwortlich. In beiden Fällen sind die Betroffenen angehalten, aktiv an der Rehabilitation mitzuwirken.
Das Rehabilitationsgeld entspricht in der Höhe dem Krankengeld, darf aber nicht unter den Ausgleichszulagenrichtsatz rutschen. Für das Umschulungsgeld dient das Arbeitslosengeld – mit einem Zuschlag von 22 % – als Berechnungsbasis, Untergrenze ist das Existenzminimum. Um einheitliche Standards bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen sicherzustellen, ist die Einrichtung je eines „Kompetenzzentrums Begutachtung“ im Bereich des ASVG sowie im Bereich des GSVG und des BSVG vorgesehen.
Wer mit 31. Dezember 2013 eine befristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bezieht, erhält diese dem Gesetzentwurf zufolge bis zum Auslaufen der Befristung weiter.
Weitere Punkte des Sozialrechts-Änderungsgesetzes betreffen u.a. die Einbeziehung von Berufsfeuerwehren in den Geltungsbereich des Nachtschwerarbeitsgesetzes, die Weiterentwicklung der Kombilohnbeihilfe zur Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, die aus gesundheitlichen Gründen nur Teilzeit arbeiten können, sowie die Anhebung des einfachen Freibetrags im Bereich der Notstandshilfe. Von der letztgenannten Maßnahme werden voraussichtlich rund 11.300 arbeitslose Personen profitieren, die derzeit wegen eines zu hohen Partnereinkommens keine oder nur eine reduzierte Notstandshilfe erhalten.
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http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2012/PK0946/index.shtml
Quelle: Parlamentskorrespondenz
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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