Klare Forderungen im Interesse von Menschen mit Behinderungen
Zweckwidmung der Wohnbauförderung und ihre Koppelung an Barrierefreiheit sowie eine verpflichtende 15a-Vereinbarung zur Harmonisierung der Bauvorschriften in Österreich – das sind die zentralen Forderungen, die der ÖZIV in einem Offenen Brief an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene formuliert hat. „Die Einrichtung der Arbeitsgruppe Wohnen wird von uns begrüßt“, so ÖZIV-Präsident Dr. Klaus Voget. „Wir appellieren an alle Verantwortlichen, auch die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in ihre Überlegungen einzubeziehen.“
Rückschritte beim barrierefreien Bauen in den Ländern und die steigenden Preise fürs Wohnen sind insbesondere für Menschen mit Behinderungen eine große Belastung. Der ÖZIV spricht sich daher klar für Verbesserungen beim barrierefreien Bauen aus. Dass das nicht unbedingt teurer ist, wird durch eine im Auftrag der Bundesinnung Bau erstellte Studie (2012) belegt, wonach barrierefreies Bauen kostenneutral sein kann, wenn es rechtzeitig geplant ist.
Leistbares Wohnen muss für alle Menschen möglich sein. „Gerade Menschen mit Behinderungen verfügen sehr häufig über ein geringes Einkommen, weil sie nicht Vollzeit berufstätig sein können oder weil sie überhaupt keinen Arbeitsplatz finden und auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind“, macht Voget deutlich. Umso wichtiger ist es, im geförderten Wohnbau barrierefrei zu planen und zu bauen.
Für den ÖZIV steht fest: es darf keine Neubauten geben, die nicht den Kriterien des barrierefreien Bauens entsprechen. „Das ist im Behindertengleichstellungsgesetz festgeschrieben und auch ein Erfordernis der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Nur barrierefreies Bauen ist zukunftsorientiert und nachhaltig“, so Voget.
Quelle: APA OTS
AutorIn: Österreichischer Zivil-Invalidenverband
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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