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Datum: 03.09.2013

Österreich nicht Weltmeister bei Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

30.09.2013

Bewusstseinsbildung verstärken ist wichtigstes gesellschaftspolitisches Ziel

Im Rahmen der Staatenprüfung zur Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Genf stellt Volksanwalt Dr. Günther Kräuter fest, dass „Österreich noch kein Weltmeister“ bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sei.

Kräuter: „Fortschritte und Bemühungen sowohl seitens des Bundes als auch der Länder sind anzuerkennen, dennoch werden noch große Anstrengungen folgen müssen, um allen Verpflichtungen der Konvention gerecht zu werden.“ Aus Sicht der Volksanwaltschaft müsse als wichtigstes gesellschaftspolitisches Ziel die Bewusstseinsbildung der Bevölkerung über die Umkehr von der „Fürsorge“ gegenüber Menschen mit Behinderung zur „Teilhabe“ in allen Lebensbereichen entscheidend verbessert werden.

Im Rahmen seines Statements vor dem UN-Ausschuss verwies Kräuter auf eine ganze Reihe von Mängeln und Missständen im Umgang mit Menschen mit Behinderung, die bei den Besuchen der Kommissionen der Volksanwaltschaft in Einrichtungen festgestellt wurden. Kräuter: „Starke Bevormundung, manchmal höchstproblematischer Freiheitsentzug, oft fehlende Barrierefreiheit, Fehlplatzierungen junger Menschen mit Behinderungen, fehlende Beschwerdemöglichkeiten, geringe Entlohnung in Tageswerkstätten und Beschwerden über Sachwalterschaften – eine lange Liste mit Reformaufgaben für die nächste Zukunft.“

Die Volksanwaltschaft überprüft seit dem Vorjahr im Rahmen des so genannten Präventionsmechanismus Einrichtungen verschiedenster Art mit dem Ziel, Menschenrechtsverletzungen insbesondere auch gegenüber Menschen mit Behinderung a priori unmöglich zu machen.

Link

volksanwaltschaft.gv.at


Quelle: Volksanwaltschaft
AutorIn: Volksanwaltschaft
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News, UN Behindertenrechtskonvention
Permalink: [Kurzlink]
Behindertenpolitik, News, UN Behindertenrechtskonvention
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