Das Gesundheitsministerium hat am 1. September 2014 aus verfassungsrechtlichen Gründen per Erlass ein Verbot der Verwendung von Netzbetten in der Psychiatrie sowie in Heimen verfügt. Demnach dürfen Netzbetten ab 1. Juli 2015 nicht mehr zum Einsatz kommen.
Österreich zieht mit diesem Erlass, der es verbietet, PatientInnen in Netzbetten unterzubringen, mit den internationalen menschenrechtlichen Standards gleich, so formuliert es das Gesundheitsministerium.
Von allen politischen Seiten kamen daraufhin prompt Presseaussendungen, in der diese Entscheidung begrüßt wird.
„Es ist sehr erfreulich, dass endlich das Verbot von Netzbetten durchgesetzt und damit eine unerträgliche Menschenrechtsverletzung in Österreich beendet wird“, so die Gesundheitssprecherin der Grünen, Eva Mückstein. Allerdings: „Es müssen jedoch auch die Ressourcen in der Psychiatrie und in den Heimen verbessert werden, wie etwa mehr Personal und ein größeres Platzangebot.“
Erfreut zeigt sich auch Volksanwalt Günther Kräuter über den Erlass des Gesundheitsministeriums, wonach Netzbetten in der Psychiatrie und Heimen bald der Vergangenheit angehören werden.
Die SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig, begrüßt das heute erlassene Verbot von Netzbetten in der Psychiatrie und in Heimen. „Es ist erfreulich, dass nun auch in Österreich die unmenschlichen Netzbetten in Psychiatrien und Heimen verboten werden. Damit wird dieser massive Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Patienten abgestellt“, so Königsberger-Ludwig.
Der Wiener Krankenanstaltenverbund schreibt dazu in einer Presseaussendung:
Das ressortzuständige Gesundheitsministerium hat bisher den Einsatz von Netzbetten zugelassen. Durch den neuen Erlass zum Verbot von psychiatrischen Intensivbetten, den sogenannten „Netzbetten“, ändert sich nun der rechtliche Rahmen. Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) wird den Erlass fristgerecht und nachhaltig umsetzen.
Für eine Umstellung der Praxis bei den freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bleibt Psychiatrien und Heimen nun ein Zeitraum von knapp einem Jahr. Bis spätestens 1. Juli 2015 muss der Erlass umgesetzt werden.
Dowload Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit
BMG Erlass Netzbetten 2014 (PDF)
Link
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, APA
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Eugenik und Menschenwürde, News
Permalink: [Kurzlink]