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Datum: 26.11.2014

BAG: Reform der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe nicht nur fürs Krankenhaus

30.11.2014

Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt fordert Verbesserungen auch für Menschen im Alter und Menschen mit Behinderungen

Auf Drängen der LandesrätInnen für Gesundheit hat das Gesundheitsministerium einen komplett neuen Entwurf für die Reform der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorgelegt, obwohl bereits seit Jahren an einem Reformvorschlag seitens des ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheit) gearbeitet wurde.

Gute Betreuung auch außerhalb des Krankenhauses

Die BAG (Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe) fordert in ihrer heutigen Pressekonferenz, dass die Reform der Gesundheitsberufe nicht nur auf das Krankenhaus, sondern auch auf den sozialen Sektor abzielt. Auch müssen die Kompetenzen der einzelnen Berufsgruppen so angepasst werden, dass eine gute Betreuung in allen Settings (z.B. Pflegeheim, mobile Dienste, Krankenhäuser, etc.) möglich wird. Damit in Zusammenhang steht der Berufs-Mix, denn derzeit gibt es neben den bundesweit geregelten Gesundheitsberufen auch die länderweit geregelten Sozialbetreuungsberufe, die bei einer Reform mitgedacht werden müssten. Einig ist sich die BAG jedenfalls, dass eine Weiterentwicklung der Berufe nötig ist – der Bedarf im Bereich Pflege und Betreuung wird in den kommenden Jahren steigen und eine Anpassung der Berufsgruppen unabdingbar machen.

„Die Berufsausbildungen in der Pflege werden reformiert – doch die Vorschläge berücksichtigen derzeit nur die Beschäftigten im Krankenhaus,“ so Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, heute anlässlich der Pressekonferenz der BAG. „Menschen im Alter und Menschen mit Behinderung werden von den gleichen Berufsgruppen versorgt, z.B. von Krankenschwestern oder Pflegehilfen. Sie leben aber nicht in Krankenhäusern, sondern zu Hause, in Wohngemeinschaften oder in Alten- und Pflegeheimen. Hier sind die Bedürfnisse der Menschen andere – das muss bei einer Reform berücksichtigt werden.“

Mehr Investitionen in Langzeitpflege gefordert

„Aus Sicht des Roten Kreuzes sind die Reformvorschläge zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege nichts anderes als „alter Wein in neuen Schläuchen“, betont Monika Wild, Leiterin der Gesundheits- und Sozialen Dienste des Roten Kreuzes. „Wichtig wäre, dass die Kompetenzen der Pflegeassistenz plus mehr auf die Anforderungen der Langzeitpflege ausgerichtet würden, und die Bedürfnisse für die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz, multimorbide Menschen etc. besser berücksichtigen“.

„Auch die mobile Langzeitpflege wird bei der Berufsreform zu wenig berücksichtigt. Der Fokus liegt leider immer noch auf dem Akutpflegebereich. Diplomierte Pflegekräfte sollten pflegerelevante Zusatzkompetenzen etwa bei der Verschreibung von Pflegehilfsmittel bekommen und Pflegehelfer/innen selbstständiger arbeiten dürfen“, ergänzt Walter Marschitz, Geschäftsführer des Hilfswerk Österreich.

Caritas fordert Übertragung der Sozialbetreuungsberufe in Bundeskompetenz

Laut Bernd Wachter, Generalsekretär der Caritas Österreich, fehlen bei der Reform der Gesundheitsberufe auch die Sozialbetreuungsberufe, die derzeit über eine so genannte 15a Vereinbarung durch die Länder geregelt sind. „Die Kompetenz für das Berufsrecht der Sozialbetreuungsberufe muss auf die Bundesebene übertragen werden. Dann wäre eine koordinierte Anpassung von Pflege- und Sozialbetreuungsberufen möglich“, so Wachter.

Pflegebedarf wird steigen

Erich Fenninger, Bundesgeschäftsführer der Volkshilfe, verweist schließlich noch auf den dringenden Bedarf, der in der Pflege und Betreuung in den nächsten Jahren entstehen wird. „Um den für 2020 prognostizierten Bedarf an Pflege- und Betreuung decken zu können, ist eine Steigerung an Plätzen, Stunden und Personal unabdingbar. In der mobilen Pflege sind beispielsweise laut Sozialministerium 60 % mehr Einsatzstunden notwendig. Um diese Herausforderung zu bewältigen, braucht es Maßnahmen auf mehreren Ebenen. Es bedarf neben Reformen in der Ausbildung, auch organisatorischen Änderungen und Anstrengungen, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen.“


Quelle: APA OTS
AutorIn: Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, Gesetze, News
Permalink: [Kurzlink]
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