Die Konvention mit Leben zu füllen und politisch umzusetzen ist es jetzt an der Zeit!
„…in der Erkenntnis, wie wichtig es ist, dass Menschen mit Behinderungen vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation haben, damit sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll genießen können,…“ (UN-Behindertenrechtskonvention)
Sozialminister Buchinger hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 30. März 2007 in New York unterzeichnet. Der Österreichische Nationalrat hat diese am 9. Juni 2008 genehmigt und beschlossen, dass „der Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen“ sei.
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist ein umfangreicher Text, der die Staaten auffordert, Würde, Rechte und Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft herzustellen und zu fördern. Sehr detailliert werden die verschiedenen Aspekte dieses Themas, vom Recht auf Leben, Wohnen, Arbeiten, Kommunizieren, Justiz, Bildung bis hin zu Ehe und Familie beschrieben.
Artikel 4 (3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.
Die Einbindung und aktive Mitarbeit behinderter Menschung bei der Erstellung von Gesetzen wird ausdrücklich gefordert.
Artikel 19 …ist zu gewährleisten, dass…
…a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
…b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;
Der Zugang zu Unterstützungsdiensten wird ebenso gefordert wie die Bereitstellung von persönlicher Assistenz. Behinderte Menschen dürfen nicht gezwungen oder gedrängt werden, in Einrichtungen zu leben, es muss ihnen frei gestellt sein, wo sie leben wollen, und dafür muss die notwendige Unterstützung bereitgestellt werden. In Österreich gibt es in diesem Punkt noch erheblichen Nachholbedarf.
Mit der UN-Behindertenkonvention liegt ein Papier auf dem Tisch, das sich nicht mehr so leicht wegreden lässt. Es ist ein rechtlich verbindliches Dokument und muss vom Gesetzgeber berücksichtigt werden. Es liegt nun an den Behinderten selbst und an den Menschen, die solidarisch sind, die Umsetzung der Konvention einzufordern.
AutorIn: Thomas Stix
Zuletzt aktualisiert am: 25.05.2015
Artikel-Kategorie(n): Kommentare, News, UN Behindertenrechtskonvention
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