Ministerratsbeschluss pro neues Gesundheitsberufe-Register
„Mit seinem heutigen Beschluss zur Schaffung eines Registers für die Gesundheitsberufe hat der Ministerrat einen wichtigen Schritt für mehr Sicherheit für die Patientinnen und Patienten und für mehr Berufsschutz für die Beschäftigten der Gesundheitsberufe geschaffen“, sagt die Leiterin des AK Bereichs Soziales, Alice Kundtner. In das geplante Register der Gesundheitsberufe werden alle eingetragen, die im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Pflegehilfe und im gehobenen medizinisch-technischen Dienst tätig sind.
Ziel des Registers ist die Qualitätskontrolle der Dienstleistungen und die Qualitätssicherung der Fortbildung in diesem Bereich. „Das hilft den Patientinnen und Patienten, die auf einen Blick sehen, dass diejenigen, die sie pflegen oder behandeln, gut ausgebildet sind. Und wir verschaffen den Menschen Respekt und Anerkennung, die in der Pflege und Behandlung von Kranken oder Pflegebedürftigen täglich sehr viel leisten“, so Kundtner.
Auch die Arbeitgeber können mit der Registrierung darauf vertrauen, dass ihre Beschäftigten im Gesundheitsbereich gut qualifiziert und laufend fortgebildet sind. Für die Bundesländer schafft ein bundesweites Register anonymisierte, valide Daten für eine sinnvolle und effektive Bedarfsplanung im Gesundheitsbereich.
Die AK soll bundesweit die Trägerorganisation der Registrierungsbehörde werden. Sie bringt in diese Bundesbehörde Sachkompetenz und eine schon vorhandene gut ausgebaute Infrastruktur ein. Damit wird für alle Berufsangehörigen ein kostengünstiges und arbeits- oder wohnortnahes Registrierungsservice ermöglicht. Ähnliche Beispiele, dass Kammern sehr gut eine solche Behördenfunktion übernehmen können, gibt es schon, etwa die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Quelle: APA OTS
AutorIn: Arbeiterkammer Wien
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, Gesetze, News
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