Am Dienstag, den 19. April 2016 hat in Wien die 13. öffentliche Sitzung des MonitoringAusschusses statt gefunden. Das Thema war „Partnerschaft und Familie“.
Mehr als 200 Personen sind in das Veranstaltungszentrum Catamaran zur Sitzung des MonitoringAusschusses, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich überwacht, gekommen.
Das Thema war diesmal Partnerschaft und Familie. Mit Partnerschaft ist gemeint heiraten oder einfach mit einer Person, die man gern hat, zusammen sein.
Die TeilnehmerInnen kamen zum Schluss, dass Menschen mit Behinderungen in Fragen von Partnerschaft und Familie oft immer noch fremdbestimmt werden. Es werden Entscheidungen über sie getroffen, statt dass man Menschen mit Behinderungen selbst fragt. Oft entscheiden SachwalterInnen oder Behörden, mit wem man zusammen sein darf, oder ob man seine Kinder selber erziehen darf.
Mehr Selbstbestimmung gefordert
Menschen mit Behinderungen sollen mehr selbst entscheiden und mehr mitbestimmen. Dazu braucht es insbesondere mehr Unterstützungs-Angebote, mehr Angebote in Leichter Sprache und in Gebärdensprache.
Manches ist besser geworden, seit es die UN-Behindertenrechtskonvention gibt. Vieles muss sich noch ändern. Vieles geht einfach zu langsam.
Schriftliche Stellungnahme folgt
Der Monitoring-Ausschuss wird auch zu diesem Thema wieder einen schriftlichen Bericht machen (eine „Stellungnahme“).
Wenn Sie zu diesem Thema noch etwas beitragen möchten, dann können noch bis 13. Mai 2016 an den MonitoringAusschuss schreiben (Email: buero@monitoringausschuss.at).
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AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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