Im Zuge der Diskussion zu den Kürzungen der Lehrerstunden in den Salzburger Integrationsklassen ruft Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber den politisch Verantwortlichen die UN-Behindertenrechtskonvention ins Gedächtnis.
Weber: „Die Entwicklungen in Salzburg und auch in der Steiermark zeigen, dass sich die Landespolitik von der Inklusion behinderter Menschen in der Gesellschaft distanziert. Aber: Die UN-Konvention gilt auch in den Bundesländern! Die Ausgrenzung und Absonderung von behinderten Menschen ist unzulässig, sei es in der Schule, in der Freizeit oder im Arbeitsumfeld.“ Weber warnt vor einem Ausgrenzungsschub, sollte sich die Politik vom Inklusionsprinzip wegbewegen.
„13.000 Jugendliche und Kinder mit intellektueller Beeinträchtigung in Österreich sind von der Teilhabe an Bildung in der Oberstufe ausgeschlossen. Jetzt auch noch im Pflichtschulbereich den Sparstift anzusetzen, ist grundlegend abzulehnen“, erklärt Weber.
Stundenkürzung widerspricht UN-Behindertenrechtskonvention
Die vom österreichischen Nationalrat ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention hält fest, dass behinderte Menschen „nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden“ dürfen. Weber dazu: „Für Kinder mit Behinderungen müssen die gleichen Rechten gelten wie für ihre Kollegen und Kolleginnen ohne Behinderungen. Sie haben ein Recht auf Inklusion. Inklusion ist kein Zugeständnis der Politik, wir sehen uns nicht als Bittsteller. Inklusion ist ein Menschenrecht, dessen Umsetzung keinen Aufschub mehr duldet.“
Dem Kostenargument der Landesregierung kann Weber nichts abgewinnen. Er bezieht sich dabei auf die kürzlich vom Institut für Bildungswissenschaften der Uni Wien veröffentlichte Studie, wonach die inklusive Schulbildung mehr Ressourcen einspart als sie Kosten verursacht. Die inklusive Schule gilt zudem als wichtiges Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt, zu dem Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur beschränkten Zugang haben.
Stufenplan zur Schule für alle
Die Lebenshilfe Österreich hat vorigen Herbst einen Stufenplan vorgelegt, der den inklusiven Unterricht bis 2016 vorsieht. In einer inklusiven Schule oder „Schule für alle“, wie sie die Lebenshilfe Österreich fordert, werden Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam in der Unter- und Oberstufe unterrichtet.
Die Eckpunkte: Sonderschul-Lehrkräfte unterrichten an inklusiven Schulen gemeinsam mit anderen Lehrerinnen und Lehrern. Als Ergänzung werden Schulassistentinnen und -assistenten eingesetzt. Anstelle von neuen Sonderschulgebäuden werden allgemeine Schulen für den inklusiven Unterricht adaptiert. Sonderpädagogische Zentren werden in Pädagogische Zentren umgewandelt. „Es geht uns nicht darum, die Sonderschulen zu schließen, sondern diese in inklusive Schulen umzuwandeln. Wir werden es nicht hinnehmen, dass jungen, wissbegierigen Menschen ihr Recht auf Bildung verwehrt wird“, betont Weber abschließend.
Link:
www.lebenshilfe.at
Quelle: lebenshilfe.at
AutorIn: Lebenshilfe Österreich
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): News, Schulische Integration
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