Regelung für die Finanzierung von PA entspricht lt. dem jüngsten Bericht der Monitiringstelle der Stadt Wien noch nicht der UN-Behindertenrechtskonvention.
Vergangene Woche hat die Wiener Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-KONVENTION über die RECHTE von Menschen mit Behinderungen einen umfassenden Bericht zur Situation der Persönlichen Assistenz und teilt der Wiener Landesregierung eine Reihe von Handlungsempfehlungen mit.
Es sind neben einer rechtlichen und begrifflichen Einordnung der Persönlichen Assistenz insgesamt 10 Empfehlungen, die die Wiener Monitoringstelle gemäß ihrem Aufgabenprofil in dieser Stellungnahme herausgearbeitet hat.
Die Monitoringstelle bemängelt insbesonders:
- Leistung bleiben auf bestimmte Formen von Behinderungen beschräkt.
- Durch Altersbeschränkungen bleibt Persöliche Assistenz bestimmten Bevökerungsgruppen mit Behinderungen vorenthalten.
- Besachwaltete Personen erhalten keine Persöliche Assistenz.
- Eine echte Wahlmölichkeit zwischen verschiedenen Formen der Betreuung und Persölicher Assistenz und diese zu Kombinieren ist nicht möglich.
- Die Persönliche ist nicht in jedem Fall bedarfsgerecht abgedeckt
- Der Stundensatz wurde seit Bestehen der Leistung nicht valorisiert.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistung.
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Empfehlung PA Wiener Monitoringstelle (PDF)
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Quelle
Büro der Wiener Monitoringstelle via APA OTS am 28.04.2017
Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt eine Empfehlung ab
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 23.06.2017
Artikel-Kategorie(n): News, Persönliche Assistenz, UN Behindertenrechtskonvention
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