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Datum: 01.10.2017

Nationalratswahl 2017 – Infos für Menschen mit Behinderung

Wahl 2017
31.10.2017

Am Sonntag, 15. Oktober 2017 findet in Österreich die Wahl des Nationalrats statt. Wir haben Infos zum Thema „Wählen mit Behinderung“ zusammengetragen.

Allgemeine Wahlinfos

Der Nationalrat beschließt in Österreich die Gesetze des Bundes. Bei der Nationalratswahl werden Parteien gewählt. Zusätzlich kann mit einer Vorzugsstimme ein/e Kandidat/in direkt gewählt werden.

Wie kann gewählt werden?

1) Wahl in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal

Am einfachsten ist, wenn Sie am Wahltag in das Wahllokal gehen, das Ihrem Hauptwohnsitz zugeordnet ist. Dazu brauchen Sie nichts vorbereiten. Sie müssen einen Personalausweis (z.B. Reisepass) mitnehmen. Sie dürfen eine Begleitperson, Persönliche Assistenz, Blindenführhund zur Wahl mitnehmen.

Achtung: Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Wohnsitz-Wahllokal Ihren Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht. Leider sind z.B. noch etliche Wahllokale nur über Stufen erreichbar. Die Information, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde / Ihrem Magistrat.

Etwa 2 – 3 Wochen vor der Wahl erhalten Sie per Post eine amtliche Wahlinformation. Darin steht die Adresse Ihres Wohnsitz-Wahllokals.

2) Wahl in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal

Wenn Sie nicht in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal wählen können oder wollen, dann ist es auch möglich, in einem Wahlkarten-Wahllokal zu wählen. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.

Wenn z.B. Ihr Wohnsitz-Wahllokal nicht barrierefrei ist, können Sie sich ein Wahlkarten-Wahllokal aussuchen und dort mit einer Wahlkarte wählen gehen. Sie müssen zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Behindertenausweis) mitnehmen.

3) Briefwahl

Sie können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.

Briefwahlkarten müssen spätestens am Wahltag bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein. Am besten, Sie werfen das Briefwahlkuvert bereits ein paar Tage vor der Wahl in den Postkasten.

4) Wahl von einer mobilen Wahlkommission

Speziell für Bettlägerige oder Menschen mit mangelnder Mobilität gibt es die Möglichkeit, von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.

Die mobile Wahlkommission kann gemeinsam mit dem Wahlkartenantrag beim zuständigen Wahlreferat beantragt werden.

Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?

Wahlkarte (Muster)

Wahlkarte (Muster)

Achtung: Die Wahlkarte muss rechtzeitig bei der Gemeinde / beim zuständigen Wahlreferat beantragt werden. Unsere Empfehlung: Am besten, Sie stellen den Antrag mind. eine Woche vor der Wahl, damit Sie keine Frist versäumen.

Eine Wahlkarte ist bei der Gemeinde unter Angabe des Verhinderungsgrundes, spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag schriftlich oder spätestens am Freitag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr, mündlich (persönliches Erscheinen) zu beantragen.

Der schriftliche Antrag kann insbesondere via E-Mail oder über das Online-Formular auf www.wahlkartenantrag.at erfolgen.

Achtung: Verwechseln Sie nicht die Amtliche Wahlinformation, die Sie per Post 2 – 3 Wochen vor der Wahl automatisch zugesendet bekommen, mit der Wahlkarte.

Wählen für blinde und stark sehbehinderte Menschen

In jedem Wahllokal stehen Stimmzettelschablonen bereit. Mithilfe der Schablone können blinde Menschen den Stimmzettel ohne Unterstützung völlig geheim ausfüllen.

Selbstverständlich haben blinde oder stark sehbehinderte Wähler/innen auch das Recht, sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson führen und bei der Wahlhandlung helfen zu lassen.

Der/die Wahlleiter/in hat blinden oder stark sehbehinderten Personen gleichzeitig mit dem Stimmzettel eine Stimmzettelschablone anzubieten.

Begleitperson

Jede/r behinderte Wähler/in hat das Recht, eine Begleitperson in die Wahlkabine mitzunehmen, wenn der Wahlvorgang ohne Hilfe nicht ausgeführt werden kann. Der/die behinderte Wähler/in muss der Wahlleitung eindeutig mitteilen, dass sie mit Begleitperson wählen will.

Im Leitfaden des Innenministeriums (PDF, Seite 38) steht zu diesem Thema folgendes:

Körper- oder sinnesbehinderte Wählerinnen oder Wähler (Personen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann) dürfen sich von einer Person, die sie selbst auswählen können, führen und bei der Wahlhandlung helfen lassen („Begleitperson“). Die Wählerin oder der Wähler muss allerdings in der Lage sein, die Begleitperson gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter zu bestätigen.

Nützliche Links zur Nationalratswahl 2017

[Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Wien]

[Bundesministerium für Inneres – Informationen zur Nationalratswahl 2017]

[e-Government Wahlkartenantrag (= Anforderung Briefwahlunterlage) ONLINE]


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.10.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
Permalink: [Kurzlink]
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