Die Politik in Österreich verweigert weiterhin für Menschen mit Behinderung den Rechtsanspruch auf Hilfsmittel und deren Ausfinanzierung.
Der Verein „Wieso bekommt nicht jeder Beeinträchtigte das geeignete Hilfsmittel“ fordert im Rahmen seiner neuesten Petition, dass es in Österreich endlich einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Hilfsmittel und deren vollständige Ausfinanzierung durch die Krankenkassen geben soll.
Bis jetzt müssen in Österreich es Menschen mit Beeinträchtigungen hinnehmen, dass Hilfsmittel grundsätzlich freiwillige Leistungen der Krankenkassen sind und dass diese ihnen benötigte Hilfsmittel jederzeit verweigern und eine Kostenübernahme ablehnen können.
Hilfsmittel, so die Argumentation des Vereins „Wieso“, werden Menschen mit Behinderungen nicht ohne Grund durch die Fachärzte verordnet. Da stellt die Begutachtung der verordneten Hilfsmittel durch Chefärzte der Krankenkassen, sowie deren Befürwortung aber auch Ablehnung und die nur teilweise Ausfinanzierung der Hilfsmittel des Betroffenen eine Diskriminierung der Behinderten dar, die es nach EU-Behindertenrechtskonvention und EU-Menschenrechten so in Österreich gar nicht geben dürfte. Gespräche, die der Verein darüber mit den Behindertenbeauftragten der politischen Parteien geführt hat, brachten bis jetzt keinen Erfolg.
Leider nehmen es immer noch alle politischen Parteien hin, dass durch das nicht Bewilligen und durch die nicht vollständige Ausfinanzierung der benötigten Hilfsmittel unsere Menschen mit Beeinträchtigungen hier in Österreich zu Menschen zweiter Klasse gemacht werden, die als Bittsteller und Almosenempfänger um ihre benötigten Hilfsmittel immer wieder bei den verschiedenen Kostenträgern betteln müssen, damit sie letztlich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Die Chancengleichheitsgesetze, so der Verein „Wieso“, die den Menschen mit Beeinträchtigungen helfen sollen, sind so fast vollkommen wirkungslos, wenn benötigte Hilfsmittel nicht bewilligt und vollständig ausfinanziert werden. Denn ohne die benötigten Hilfsmittel und deren Ausfinanzierung ist letztlich auch keine Chancengleichheit gegeben.
Ebenso widerspricht dieses Verhalten der EU-Behindertenrechtskonvention, die Österreich schon 2008 ratifiziert hatte. Weiterhin, so der Schriftführer Andreas Peters des Vereins „Wieso“, stellt dieses Verhalten letztlich eine Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen dar und würde in dieser Form von dem EU-Menschenrechtsgerichtshof sicherlich nicht nur gerügt, sondern verurteilt werden.
Deshalb muss sich in diesem Bereich jetzt endlich auch etwas ändern, meint der Schriftführer des Vereins, und fordert einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Hilfsmittel und deren vollständige Ausfinanzierung durch die Krankenkassen.
Die Petition zu dieser Forderung findet man unter:
www.change.org/p/nationalrat-verankerung-eines-gesetzlichen-rechtsanspruchs-auf-hilfsmittel
Der Verein bittet alle Österreicher, diese Petition zu unterstützen, damit unsere Mitbürger mit Beeinträchtigungen endlich echte Chancengleichheit in Österreich erlangen.
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Quelle: APA OTS
AutorIn: Verein „Wieso“
Zuletzt aktualisiert am: 21.10.2017
Artikel-Kategorie(n): Hilfsmittel und Therapien, News
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