Nach den massiven Vorwürfen an die Geschäftsführung der Lebenshilfe Tirol Ende vergangenen Jahres hat diese selbst eine Expertenkommission damit beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen.
Der 13seitige „Endbericht der Expertenkommission der Lebenshilfe Tirol“ enthält eine Stellungnahme zu den Vorwürfe, die Ende 2010 gegen die Lebenshilfe Tirol erhoben wurden. „Diese Vorwürfe bezogen sich in erster Linie auf Verschwendung der durch die öffentliche Hand und durch Spenden zur Verfügung gestellten Gelder bzw. auf Zweckentfremdung dieser Mittel.“, so der Bericht. Drei Prüfer, nämlich Ing. Erwin Bernhart, Vertreter der Betroffenen, selbst Vater eines behinderten Kindes, Dr. Ulrich Paumgartten, Senatspräsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, und Steuerberater Mag. Josef Sporer, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Tirols, wurden von der Lebenshilfe Tirol Anfang 2011 beauftragt „die im Raum stehenden Anschuldigungen nach wirtschaftlichen, recht-lichen und ganz besonders auch nach moralischen Gesichtspunkten zu durchleuchten, zu analysieren und Handlungsempfehlungen auszusprechen“.
Untersucht wurden:
- Umfang der Tätigkeiten von Präsident Dr. Zobl und Direktor Rochelt
- Prüfung der Verträge der Geschäftsführer
- Immobilienverwaltung des Vereins als auch der gGmbH
- Verfügungsmittel und Taschengeld für die KlientInnen der Lebenshilfe Tirol
- Spendenverwendung
Gleich zu Anfang wird darauf hingewiesen, dass Untersuchungen „teilweise nur eingeschränkt“ von Statten gehen konnten. Und auch ein Hinweis auf weitere Befassung der Staatsanwaltschaft schränkt den Umfang der getätigten Arbeit ein.
Erster Kritikpunkt sind die Gehälter der Geschäftsführer, die Höhe sei offenbar willkürlich festgelegt, es gebe kein vorliegendes Gehaltsschama, an dem man sich orientieren könne. Auch die Rechtfertigung, dass es sich bei der Lebenshilfe Tirol um ein Unternehmen mit 1000 MitarbeiterInnen und 1200 KlientInnen handle, lässt die Kommission nicht gelten, „da das Gehaltsschema auch der Geschäftsführung zu einer sozialen Organisation passen muss und daher nur bedingt mit einem Wirt-schaftsunternehmen vergleichbar ist“.
Auch die Kosten für das Dienstauto des Geschäftsführers seien zu hoch. Obwohl die Lebenshilfe Tirol einen Rahmenvertrag mit Opel habe, leistete sich der letzte Geschäftsführer einen Audi Q5, der das Doppelte eines zweckmäßigen Fahrzeuges koste.
Zu den Spesenabrechnungen sagt der Bericht: „Im Zuge der Untersuchungen wurde eine Spesenabrechnung von Direktor Rochelt aufgefunden, die ohne dazu gehörige Belege ausgezahlt worden war. Dies ist nicht nur moralisch äußerst bedenklich, sondern widerspricht auch klar dem vorliegenden Dienstvertrag von Direktor Rochelt. Dem zu Folge sind Spesen nach Vorlage von Belegen innerhalb von 3 Monaten mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Da die behandelte Spesenabrechnung weder Belege noch einen Abrechnungszeitraum aufweist, wurde der Buchungsbeleg zur Sachverhaltsermittlung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.“
Als „bedenklich“ erscheinen der Expertenkommission weiters die „Eigengeschäfte bzw. In-Sich-Geschäfte von DienstnehmerInnen und Funktionären der Lebenshilfe mit der Lebenshilfe Tirol“. Offenbar gab es eine Anweisung des Notars Dr. Zobl, sämtliche Vertragssachen ausschließlich über dessen Notariat abzuwickeln.
Der Punkt „Verfügungsmittel und Taschengeld für die KlientInnen der Lebenshilfe Tirol“ ergab für die Kommission keine ungewöhnlichen Ergebnisse. Nebensatz: „Die Kommission begrüßt die Entscheidung von Frau Präsiden-tin Murauer, diesen freiwilligen Aufwand für kleine Aufmerksamkeiten an die KlientInnen für 2012 zu verdoppeln.“
In den Handlungsempfehlungen noch eine Zusammenfassung der Kritik: „Die Kommission hat bei ihren Untersuchungen den Eindruck gewonnen, dass in den letzten Jahren eine Eigendynamik und Verselbstständigung der Entscheidungsprozesse Einzug gehalten hat, die mit einer sehr intransparenten Informations- und Kommunikationspolitik einherging.“
Es wird u.a. empfohlen:
- Spesenabrechnungen nur nach Vorlage von Belegen innerhalb von 3 Monaten nach Entstehung zu akzeptieren
- Entgeltliche Funktionärstätigkeit nur in Ausnahmefällen bei vorheriger Genehmigung durch die jeweiligen Gremien
- Eigen- und In-Sich-Geschäfte nur nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Kontrollorgane
- Lückenlose Beachtung von Rahmen- und Flottenverträgen
- Lebensmittel und Verbrauchsgüter sind nicht als Sparpositionen in der Budgetierung zu betrachten
- Aufnahme von Gesprächen mit der Sozialversicherung zur Thematik Taschengeld und Arbeitsprämie
Es bleibt nun abzuwarten, welche Konsequenzen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben werden. Allein der vorliegende Bericht wird für die neue Geschäftsführung der Lebenshilfe Tirol eine Menge an Arbeit bedeuten.
Download: Endbericht der Expertenkommission der Lebenshilfe Tirol (PDF)
Link:
Lebenshilfe Tirol – Expertenbericht
Quelle: Lebenshilfe Tirol
AutorIn: Thomas Stix
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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