ÖGB und AK starten Gesetzesinitiative für österreichweit einheitliche Dokumentationsregeln und allgemeine Berufspflichten für Gesundheitsberufe. Breite Beteiligung erwünscht.
Derzeit gibt es in Österreich mehr als 30 in verschiedenen Gesetzen geregelte Gesundheitsberufe. Teilweise sind das Bundesgesetze, teilweise Landesgesetze. Das erschwert manchmal nicht nur die Zusammenarbeit der Berufsgruppen sondern es bestehen sogar unterschiedliche Vorschriften, was in der Praxis zu Unsicherheiten und unklaren Rollen- und Aufgabenverteilungen führen kann.
Die Fachabteilungen im ÖGB und in der Arbeiterkammer haben nun einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Berufspflichten und Dokumentationsregeln für Gesundheitsberufe klarer und einheitlich regeln soll.
„Gesundheitsberufe-Pflichtengesetz“ (GB-PG) soll das Gesetz heißen und folgende Berufsgruppen umfassen:
- ApothekerIn (Apothekengesetz)
- ÄrztIn (Ärztegesetz) ÄrztIn für Allgemeinmedizin, FachärztIn, Besondere
Berufsausübungsmöglichkeiten als: NotärztIn, AmtsärztIn, ArbeitsmedizinerIn, PolizeiärztIn bzw. MilitärärztIn - Gehobener medizinisch-technischer Dienst (Medizinisch-technischer-Dienste-Gesetz) mit Berufen: PhysiotherapeutIn, Biomedizinische/r AnalytikerIn, RadiologietechnologIn, Diätologln, Ergotherapeutln, Logopädin, Orthoptistin
- Hebamme/r (Hebammengesetz)
- Kardiotechnikerln (Kardiotechnikergesetz)
- Medizinische Assistenzberufe (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz) wie DesinfektionsassistentIn, GipsassistentIn, LaborassistentIn, ObduktionsassistentIn, OperationsassistentIn, OrdinationsassistentIn, RöntgenassistentIn, Medizinische/r FachassistentIn; zudem TrainingstherapeutIn (SportwissenschafterIn)
- Medizinische/r MasseurIn, Heilmasseurln (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz)
- MusiktherapeutIn (Musiktherapiegesetz)
- Pflegedienst (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) mit Diplomierte/r Gesundheits- und KrankenpflegerIn, PflegefachassistentIn und PflegeassistentIn
- ProphylaxeassistentIn (Zahnärztegesetz)
- PsychologIn (Psychologengesetz) mit GesundheitspsychologIn sowie Klinische/r PsychologIn
- PsychotherapeutIn (Psychotherapiegesetz)
- Rettungs- und Krankentransportdienst (Sanitätergesetz) mit RettungssanitäterIn, NotfallsanitäterIn, NotfallsanitäterIn mit allgemeinen Notfallkompetenzen und NotfallsanitäterIn mit besonderen Notfallkompetenzen sowie NotärztIn (Ärztegesetz)
- ZahnärztiIn und DentistIn (Zahnärztegesetz)
- Zahnärztliche/r AssistentIn (Zahnärztegesetz)
Der Entwurf kann ab sofort heruntergeladen werden. Alle Interessierten sind eingeladen, ihre Meinung dazu abzugeben. Silvia Rosoli, Leiterin der Abteilung Gesundheitsberuferecht und Pflegepolitik in der AK Wien, anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs: „Wir laden alle Institutionen, Organisationen und alle interessierten Personen ein, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.“
Diskussionsbeiträge und Änderungsvorschläge können bis zum 15. Juli 2020 an folgende Email-Adresse gesendet werden: GP@akwien.at
Mehr Infos und Download
[wien.arbeiterkammer.at – Entwurf Gesundheitsberufe-Pflichtengesetz]
Quellen:
wien.arbeiterkammer.at | 24.05.2020
Artikel vom 24.05.2020 | Initiative für einheitliche Dokumentationsregeln und allgemeine Berufspflichten für Gesundheitsberufe
Arbeiterkammer Wien via www.ots.at | 24.05.2020
Presseaussendung vom 24.05.2020 | AK/ÖGB: Initiative für einheitliche Dokumentationsregeln und allgemeine Berufspflichten für Gesundheitsberufe
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 03.06.2020
Artikel-Kategorie(n): Gesetze, News
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