Regierung verlängert Unterstützung für Non Profit-Organisationen. Anträge für das 4. Quartal 2020 ab kommendem Februar möglich.
Wie die Regierung auf einer Pressekonferenz am 17.12.2020 mitteilte, wird der NPO-Unterstützungsfonds über das Jahr 2020 hinaus vorerst bis ins erste Quartal 2021 verlängert.
Gemeinnützige Vereine, die durch den Lockdown im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen finanziell getroffen wurden und werden, können über diesen Fonds Geldmittel erhalten.
Bisher wurden für den Zeitraum 1. April bis 30. September 2020 Gelder in der Höhe von 270 Mio. Euro genehmigt. Die Antragstellung für das vierte Quartal 2020 soll spätestens Anfang Februar 2021 möglich sein. Derzeit können noch Anträge für das dritte Quartal eingebracht.
Wichtig für die Anträge vor dem 30.09.:
NPO Zuschüsse, die zwischen 8. Juli und 30. September 2020 beantragt wurden, müssen unbedingt bis spätestens 31.12.2020 abgerechnet werden, anderenfalls ist der ausgezahlte Zuschuss zurückzuzahlen.
Anträge und Abrechnungen können über die Webseite des NPO-Fonds erledigt werden.
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Quelle:
news.orf.at | 18.12.2020
Artikel vom 17.12.2020 | NPO-Fonds wird bis in erstes Quartal 2021 verlängert
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.12.2020
Artikel-Kategorie(n): News, Soziale Arbeit und Begleitung
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