Kinderrechte verfassungsmäßig verankert. SPÖ, ÖVP stimmen zu. Kritik von den Grünen.
Am 20. Jänner 2011 hat der Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern beschlossen. Darin werden folgende Rechte festgelegt (Zusammenfassung):
- Schutz und Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind
- Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen
- Kinder, die dem familiären Umfeld entzogen sind, haben Recht auf besondere Fürsorge durch den Staat.
- Verbot von Kinderarbeit
- Angemessene Beteilugung und Rücksichtnahme auf Meinung des Kindes
- Recht auf gewaltfreie Erziehung
- Kinder als Opfer von Gewalt haben Recht auf Rehabilitation und Entschädigung
- „Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. Im Sinne des Artikel 7 Abs. 1 B-VG ist die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Kindern in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“
- „Eine Beschränkung der in den Artikeln 1, 2, 4 und 6 dieses Bundesverfassungsgesetzes gewährleisteten Rechte und Ansprüche ist nur zulässig, insoweit sie gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.“
Behindertensprecherin Königsberger-Ludwig (SPÖ) begrüßt die verfassungsrechtliche Verankerung der Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Kindern. „Die aufwendigen Verhandlungen zu diesem Gesetz haben sich jedenfalls für alle Kinder, aber auch insbesondere für jene mit Behinderungen, mehr als gelohnt“, ist die SPÖ-Behindertensprecherin überzeugt, „denn diese sind aufgrund ihrer Position als Kinder und als Menschen mit Behinderungen einerseits besonders schutzbedürftig und andererseits ist es die Aufgabe für uns als Gesellschaft die Gleichbehandlung in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten, um so zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beizutragen. Mit dem heutigen Beschluss wird diesem Erfordernis Rechnung getragen – damit ist ein weiterer Erfolg für Menschen mit Behinderungen errungen“.
Franz-Josepf Huainigg (ÖVP) begrüßt das Gesetz, gibt jedoch zu bedenken, dass behinderte Kinder noch immer als „Schadensfall“ vor dem Gesetz gelten können, sollte ein Diagnosefehler vor der Geburt vorliegen. Huainigg hat sich in den letzten Wochen für die diesbezügliche Gesetzesinitiative (Schadenersatzänderungsgesetz) der Justizministerin Bandion-Ortner eingesetzt, wonach ein Schadenersatz aufgrund der Geburt eines Kindes auf keinen Fall geltend gemacht werden könne.
Tanja Windbüchler-Souschill, Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, kritisiert die Unvollständigkeit des Gesetzes. Es seien nur einige Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention herausgenommen worden. Außerdem würde der letzte Artikel die Rechte relativieren. Sinn einer Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung sei es, den individuellen Rechtsschutz, die Kontrolle von Gesetzen und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu gewährleisten. „Wenn es diesbezüglich eine Einschränkung schon von Anfang an gibt, ist anzunehmen, dass hier bloß eine Alibiaktion zum Schaden von Kindern und Jugendlichen in Österreich stattfindet.“, so Windbüchler-Souschill.
Link:
Parlament – Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
Quelle: APA, parlament.gv.at
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 25.01.2011
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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