Am 17. Oktober 2023 fand die erste echte Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich für 2024 statt. Die Vorstellungen der Verhandlungspartner liegen noch weit auseinander.
„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mit einer enormen Teuerung konfrontiert. Bei einer Teilzeitrate von 70 Prozent können sich die Beschäftigten ihre Miete, ihren Wocheneinkauf und ihre Heizkosten mit ihrem Einkommen bald nicht mehr leisten. Viele bekommen keine Vollzeitstelle und bei 70 Prozent Frauen haben die meisten Betreuungspflichten, die sie in Vollzeit nicht bewältigen könnten“, argumentiert Eva Scherz, Verhandlerin der Gewerkschaft GPA die hohe Forderung von 15% Gehaltsplus.
Michaela Guglberger von der Gewerkschaft vida will aber auch, dass der SWÖ-KV hinsichtlich der Arbeitsbedingungen attraktiver wird und bekräftigt die Forderung nach einer zusätzlichen Urlaubswoche, höherem Kilometergeld sowie mehr Geld für Mehrstunden.
15% für Arbeitgeber „keine realistische Forderung“
„Die geforderte Lohn- und Gehaltserhöhung um 15 Prozent ist aus Sicht der Arbeitgeber keine realistische Forderung, da dies für die mehrheitlich gemeinnützigen Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft nicht finanzierbar ist und es auch keine Signale seitens der Fördergeber gibt, viel mehr als die Inflation abzugelten“, erklärt Walter Marschitz, Geschäftsführer beim Verband Sozialwirtschaft Österreich und bekräftigt das Angebot von 8,8 Prozent Inflationsausgleich.
Pflegezuschuss als Regelleistung angestrebt
Ein großer Punkt bei den Verhandlungen ist der Pflegezuschuss. Die momentanen Regelung ist bis Ende 2023 befristet. Beide Verhandlungsseiten wünschen sich, den Pflegezuschuss dauerhaft im Kollektivvertrag zu verankern und eine Ausweitung der Beziehergruppe. Angedacht ist etwa eine Ausweitung auf alle MitarbeiterInnen, die UBV-Leistungen erbringen. Marschitz relativiert jedoch: „Da es dabei um einen Gesamtbetrag von weit mehr als 100 Millionen für die Sozialorganisationen geht, kann die Arbeitgeberseite dem nur nähertreten, wenn die entsprechende Gegenfinanzierung im Finanzausgleich gesichert ist.“
Arbeitgeber sehen keine Möglichkeit für Arbeitszeitverkürzung
Der Forderung nach einer weiteren Arbeitszeitverkürzung erteilen die Arbeitgeber eine klare Absage. „Die aktuelle Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Gehaltsausgleich sowie eine zusätzliche Urlaubswoche für alle Beschäftigten ab ihrer Einstellung ist aus unserer Sicht nicht aktuell“, so Marschitz. Als als eine der ersten Branchen wurde die Arbeitszeit beim SWK-KV bereits letztes Jahr auf 37 Wochenstunden verkürzt. Dieser Prozess müsse erst evaluiert werden, bevor weitere Schritte gesetzt werden könnten.
Die Gewerkschaften zeigen sich jedenfalls kämpferisch. In den kommenden Wochen bis zur nächsten Verhandlungsrunde werden Rückmeldungen aus den Betrieben gesammelt. Eine „aufgeheizte Stimmung“ sei spürbar, da die enorme Teuerung allen Beschäftigten schwer zu schaffen mache. „Die Beschäftigten wissen ja, was sie verdienen und wie hoch der Arbeitsdruck in ihrem Arbeitsalltag ist“, so Guglberger abschließend.
Die nächste Verhandlungsrunde findet am 15. November 2023 statt.
Quellen
ÖGB via OTS | 17.10.2023
KV Sozialwirtschaft: Unterbrechung nach unzureichendem Angebot
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231017_OTS0192
SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH via OTS | 18.10.2023
Sozialwirtschaft Österreich 2: Kollektivvertragshandlungen müssen Branche nachhaltig stärken
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231018_OTS0081
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.10.2023
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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