Integration Tirol kritisiert die Vorgangsweise der Schulverwaltung bei der Umsetzung bzw. Nicht-Umsetzung von Inklusion im schulische Bereich.
Seit Anfang 2011 treffen sich Fachleute aus ganz Österreich im Auftrag von Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied regelmäßig zu Beratungen über die „Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderungen im schulischen Bereich“. Es geht – wie es die von Österreich ratifizierte Konvention vorsieht – um das Ende der Sonderbeschulung und die Einführung eines inklusiven Schulsystems.
Ende Oktober wurde in einer internen Besprechung mit der Unterrichtsministerin offensichtlich unter massivem Druck der Landesschulratspräsidenten beschlossen, dass – unabhängig von den Ergebnissen der Arbeitstagungen der Fachleute – die Sonderschulen in jedem Bezirk bestehen bleiben sollen.
Diese Vereinbarung ignoriert die tagenden Fachleute, sie ignoriert die UN-Menschenrechts-konvention, ist demokratiepolitisch bedenklich und muss daher aufs Schärfste kritisiert werden.
- Wozu sind BildungspolitikerInnen da, wenn Bundesbeamte (wie die Landesschulratspräsidenten), die Landesfunktionen innehaben, die Bildungspolitik selbst erledigen?
- Wozu werden Fachleute eingeladen, wenn die Beamten ohne Rücksicht auf inhaltliche und menschenrechtliche Fragen nicht mal über Verbesserungen nachdenken wollen?
- Wozu ratifiziert Österreich eine UN-Menschenrechtskonvention, wenn dann alle möglichen Tricks angewendet werden, um die Umsetzung von Menschenrechten zu verhindern?
Bildungspolitik darf nicht hinter verschlossenen Türen „ausgeschnapst“ werden, sondern sollte ernsthaft, gewissenhaft, menschenrechtskonform und transparent erfolgen.
Die Bildungsministerin und die Landesschulratspräsidenten haben eine Vorgangsweise gewählt, die Fortschritte verhindert, ethisch verwerflich ist und in einer modernen Demokratie nicht möglich sein sollte.
Wir – betroffene Eltern – von Integration Tirol treten dafür ein, dass diese „Beamtenvereinbarung“ zurückgenommen wird und die Ergebnisse der Fachleutetreffen unter Einbeziehung von uns betroffenen Eltern als Grundlage für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Schulbereich herangezogen werden.
Link
Quelle: APA
AutorIn: Integration Tirol
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): News, Schulische Integration
Permalink: [Kurzlink]