Die Reform beinhaltet u.a. mehr Befugnisse für Pflegekräfte, Ausbildungszuschuss für Pflegeberufe, Höheres Budget für Pflegepersonal-Gehälter, Bonus für pflegende Angehörige, Verbesserung bei erhöhter Familienbeihilfe.
Die Abgeordneten stimmten insgesamt vier Gesetzesinitiativen der Koalitionsparteien zu, die unter anderem eine Ausweitung der Befugnisse von Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen, einen Pflegebonus für Angehörige in Höhe von 1.500 € sowie eine Erhöhung des Demenz-Zuschlags beim Pflegegeld bringen. Zudem wird der Bund den Ländern 520 Mio. € für Gehaltserhöhungen für Pflegepersonal sowie 225 Mio. € für Ausbildungszuschüsse zur Verfügung stellen. Die Beschlüsse fielen überwiegend mit ÖVP-Grünen-Mehrheit, nur die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes wurde auch von den NEOS mitunterstützt.
Mehr Befugnisse für Pflegekräfte
Umgesetzt wird die Pflegereform unter anderem durch eine Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (2653/A). Demnach soll es Pflegeassistent:innen künftig gestattet sein, laufende Infusionen – ausgenommen Zytostatika und Bluttransfusionen – bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang an- und abzuschließen, etwa wenn das für einen Toilettengang oder pflegerische Maßnahmen nötig ist. Bisher war diese Tätigkeit der Pflegefachassistenz vorbehalten.
Pflegefachassistent:innen wiederum sollen auch subkutane Injektionen und Infusionen verabreichen sowie Venen- bzw. Hautkanülen legen bzw. entfernen dürfen. Die bisherige Einschränkung auf die Injektion von Insulin und blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln entfällt.
Bonus von 1.500 € für pflegende Angehörige
Geändert wird auch das Bundespflegegeldgesetz (2655/A). Wer eine nahe Angehörige bzw. einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt und deshalb seinen Job aufgegeben hat bzw. als pflegende:r Angehörige:r versichert ist, soll ab 2023 einen Bonus von 1.500 € pro Jahr erhalten. Voraussetzung ist der Bezug von Pflegegeld zumindest in Stufe 4 durch die pflegebedürftige Person. Anspruchsberechtigt ist jene Person, die den größten Teil der Pflege leistet. Zudem können pflegenden Angehörigen künftig Zuschüsse für Kurse zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden, wobei den Erläuterungen zufolge an Zuwendungen von bis zu 200 € pro Jahr und pflegebedürftiger Person gedacht ist.
Um die erschwerten Pflegebedingungen bei dementiellen Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Person besser zu berücksichtigen, wird der pauschale Erschwerniszuschlag zum Pflegegeld für Erwachsene mit einer schweren geistigen bzw. psychischen Behinderung von monatlich 25 auf 45 Stunden erhöht.
Verbesserung bei erhöhter Familienbeihilfe
Zudem wird die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder in Hinkunft nicht mehr teilweise auf das Pflegegeld angerechnet, was für betroffene Familien eine finanzielle Entlastung von 60 € bewirkt. Die Frist für die Beantragung von Pflegekarenzgeld wird auf bis zu zwei Monate erstreckt.
Ausbildungszuschuss von 600 €
Für Erstausbildungen im Pflegeberuf soll es ab September einen steuer- und abgabenfreien Ausbildungszuschuss in der Höhe von 600 € geben. Das betrifft etwa Ausbildungen zur diplomierten Krankenpflege, zur Pflegefachassistenz und zur Pflegeassistenz, unabhängig davon, ob diese an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, an Fachhochschulen oder in Form von Lehrgängen erfolgen. Ebenso sind bestimmte Pflichtpraktika im Pflegebereich umfasst.
Keinen Anspruch auf den Ausbildungszuschuss werden Personen haben, die eine AMS-Unterstützung – etwa ein Fachkräftestipendium oder Arbeitslosengeld – erhalten. Übrig gebliebene Mittel können von den Ländern auch für andere Zwecke wie die Ausbildung zu Lehrenden für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe verwendet werden.
Mit einem bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag wird unter anderem sichergestellt, dass auch Personen, die vor dem September eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf begonnen haben, ab diesem Zeitpunkt den Zuschuss erhalten. Zudem sollen etwaige vergleichbare Leistungen der Länder – beispielsweise Ausbildungszuschüsse für Sozialbetreuungsberufe ohne Pflegeassistenzmodul – gleichfalls bis zu einer Höhe von 600 € von sämtlichen bundesgesetzlichen Abgaben und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sein.
Höheres Budget für Pflegepersonal-Gehälter
Schließlich wollen ÖVP und Grüne mit dem sogenannten Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (2656/A) die angestrebte Gehaltserhöhung für Pflegepersonal budgetär absichern. Den Ländern werden zu diesem Zweck für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt bis zu 520 Mio. € überwiesen. Gemäß den Vorgaben sind die Mittel für die Verringerung bestehender Gehaltsunterschiede für gleiche Tätigkeiten und für die Abgeltung zusätzlicher Aufgaben durch Kompetenzerweiterungen zu verwenden, wobei Details auf Basis kollektivvertraglicher Vereinbarungen geregelt werden sollen. Bei – laut Erläuterungen – rund 120.000 im Pflegesektor beschäftigten Personen (Vollzeitäquivalenten), steht durchschnittlich ein Betrag von ca. 2.160 € pro Jahr und Person zur Verfügung.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion
AutorIn: Pressedienst der Parlamentsdirektion
Zuletzt aktualisiert am: 13.07.2022
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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