Mit der Prämie von 600 Euro pro Monat wurde ein Anreiz geschaffen, um sich in einem Pflegeberuf ausbilden zu lassen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann ab September 2022 einen Antrag stellen, die Auszahlung erfolgt jedenfalls rückwirkend.
Die im Rahmen des Pflegepakets beschlossene Ausbildungsprämie wird nun spruchreif: Ab September 2022 erhalten all jene, die eine Erstausbildung im Pflegebereich absolvieren, einen Zuschuss von 600 Euro pro Monat. Um diesen ausgezahlt zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden.
Wie vielfach angekündigt kann dieser ab 1. September eingereicht werden. Es ist aber auch eine spätere Beantragung möglich, die Auszahlung erfolgt in jedem Fall rückwirkend ab 1. September 2022. Laut der GFF Niederösterreich kann die Prämie rückwirkend für bis zu 6 Monate beantragt werden.
Nur für die Erstausbildung, Auszahlung pro Monat bzw. Praktikumsmonat
Konkret steht die Prämie allen zu, die eine Erstausbildung in der einjährigen Pflegeassistenz, der zweijährigen Pflegefachassistenz oder des dreijährigen FH-Studiums absolvieren. Diese erhalten 600 Euro pro Ausbildungsmonat.
Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen oder an berufsbildenden Schulen erhalten 600 Euro für jedes Praktikumsmonat.
Der Zuschuss wird für jeweils die Mindestdauer der Ausbildung ausbezahlt, unabhängig, ob Vollzeit oder berufsbegleitend.
Ob die Ausbildung neu begonnen wird oder bereits andauert spielt für die Prämie keine Rolle. Wer sich in einer laufenden Ausbildung befindet, kann die Prämie ab September bis zum Ende der Ausbildung beantragen. Ausbildungszeiten vor September 2022 bleiben allerdings unberücksichtigt.
Bundesländer entscheiden über Umsetzung
Die wichtigsten Regelungen für die Ausbildungsprämie wurden bundesweit beschlossen, die Umsetzung obliegt nun den einzelnen Bundesländern. So kann es hinsichtlich der genauen Rahmenbedingungen und Leistungen zu regionalen Unterschieden kommen. In Niederösterreich und Oberösterreich wurden beispielsweise bereits zusätzliche Förderungen bzw. eine Ausweitung der Prämie auf weitere Berufsgruppen angekündigt.
Auch das genaue Prozedere zur Antragstellung wird wohl bundesländerspezifisch erarbeitet und demnächst von den einzelnen Ländern bekannt gegeben werden.
Quellen:
ots.at | Hilfswerk | 18.8.2022
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220818_OTS0109
GGF Niederösterreich | 17.02.2022
https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/service/#faq
parlament.gv.at | 07.07.2022
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK0841
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AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 07.09.2022
Artikel-Kategorie(n): Bildungsnews, News
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