Gute Neuigkeiten gibt es für Personen, die eine Ausbildung im Bereich Pflege bzw. im Bereich der Sozialbetreuungsberufe machen. Die finanzielle Unterstützung wird ausgeweitet.
€ 1.400,– Lebensunterhalt während der Pflegeausbildung
Wie die Medien berichten, teilt Arbeitsminister Kocher am Mittwoch, 5. Oktober 2022 mit, dass das Pflegestipendium von September 2023 auf Jänner 2023 vorverschoben wird. Das Stipendium bekommen Personen, die im Rahmen einer AMS-Maßnahme eine Pflegeausbildung absolvieren und es beträgt € 1.400,– monatlich.
Bestehende Leistungsansprüche (z.B. AMS-Geld) werden miteinberechnet. Personen, die während der Ausbildung schon jetzt € 1.400,– oder mehr beziehen, erhalten nichts zusätzlich. Jene, die weniger Anspruch hätten, bekommen die Aufzahlung auf € 1.400,–.
Mehr Ausbildungszuschuss für Sozialbetreuungsberufe
Verkündet wurde auch die Ausweitung des Ausbildungszuschusses für den Bereich der Sozialbetreuungsberufe (Fachsozialbetreuer:in bzw. Diplom-Sozialbetreuer:in Behindertenarbeit / Behindertenbegleitung / Altenarbeit / Familienarbeit). Der Betrag von € 600,– monatlich sollte ursprünglich nur für die Praktikumszeiten bezahlt werden, nun wurde jedoch beschlossen, dass die Teilnehmer:innen diesen Zuschuss für die gesamte Dauer der Ausbildung erhalten. Diese Regelung gilt rückwirkend ab September 2022.
Mit diesen Maßnahmen der Regierung soll es mehr Menschen als bisher ermöglicht werden, eine Ausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich zu absolvieren.
Quelle:
Die Presse
diepresse.com/6198678/pflegestipendium-startet-bereits-anfang-2023
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AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.10.2022
Artikel-Kategorie(n): Bildungsnews, News
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