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Datum: 03.05.2023

Lebenshilfe zeigt am 5. Mai: Selbst-Bestimmung kann durch Inklusion in Gemeinden gelingen!

Gruppenbild Baumpflanzung in Fürstenfeld 2022

Gruppenbild Baumpflanzung in Fürstenfeld 2022 | Fotocredit: Lebenshilfe Fürstenfeld gemeinnützige GmbH

31.05.2023

Der Protest-Tag zur Gleich-Stellung von Menschen mit Behinderungen heißt auch Tag der Inklusion. Auch heuer haben Selbstvertreter*innen der Lebenshilfe am 5. Mai Gemeinden besucht. Sie haben ihre Forderungen nach einem selbstbestimmten Leben betont.

Menschen mit Behinderungen gehören mitten in die Gemeinschaft.
Eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ist eine eigene Wohnung.

Letztes Jahr fanden im Mai viele Aktionen in ganz Österreich statt.
Selbstvertreter*innen besuchten verschiedene Gemeinden.
Sie überreichten den Bürgermeister*innen den Leitfaden:
„Inklusion in Gemeinden.“

In dem Leitfaden steht, wie Gemeinden inklusiv werden können
und wie Gemeinden Barrieren abbauen können.
Selbstvertreter*innen wollen selber entscheiden,
wo und mit wem sie leben.

Hanna Kamrat ist Selbstvertreterin und Vize-Präsidentin der Lebenshilfe Österreich.
Sie sagt: „Wir freuen uns, dass wir im Vorjahr bereits einige Bürgermeister*innen gewinnen und sie dabei unterstützen konnten, ihre eigenen Aktionspläne zu erstellen und in ihrer Gemeinde umzusetzen. Durch die Gestaltung nachhaltiger und barrierefreier Wohnungen, tragen Gemeindepolitiker*innen maßgeblich zu mehr Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen bei. Es gibt aber noch viel zu tun, bis wir unser Ziel, Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe zu ermöglichen, erreicht haben. Wir brauchen barrierefreie Wohnungen, persönliche Assistenz und Gehalt statt Taschengeld für unsere Arbeit, um selbstbestimmt leben zu können.“

Tag der Inklusion 2023: Aktionen der Bundes-Länder für ein selbstbestimmtes Leben in den Gemeinden

Selbstvertreter*innen in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und der Steiermark besuchen auch heuer wieder Politiker*innen in verschiedenen Gemeinden.
Sie sprechen über bereits umgesetzte Maßnahmen und planen neue Aktionen.
Das Ziel: Selbstbestimmtes Leben durch Inklusion in den Gemeinden.
Die Selbstvertreter*innen sind Expert*innen in eigener Sache.
Sie stehen für Unterstützung und Beratung gerne zur Verfügung.

In der Region Südost-Steiermark übergeben Selbstvertreter*innen den Inklusions-Leitfaden und eine symbolische Inklusions-Ortstafel an ungefähr 20 Bürgermeister*innen.
In Nieder-Österreich haben Vertreter*innen der Lebenshilfe Gemeindepolitiker*innen aus dem Bezirk Amstetten zu einem Presse-Frühstück eingeladen.

Markus Neuherz ist General-Sekretär der Lebenshilfe Österreich.
Er sagt: „Österreich hat sich vor 15 Jahren mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dennoch gibt es bis heute in vielen österreichischen Gemeinden keine entsprechenden Angebote, um Menschen mit Behinderungen auch tatsächlich Wahlmöglichkeiten und ein barrierefreies Umfeld zu bieten. Selbstbestimmt Wohnen und Leben heißt auch, dass Menschen frei entscheiden können, ob sie alleine wohnen, mit wem gemeinsam oder wo sie wohnen möchten. Dafür fehlen aber nach wie vor entsprechende Angebote. Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen eine Wahlmöglichkeit haben. Welchen Beitrag Gemeinden dazu leisten können, zeigen wir in unserem Leitfaden ‚Inklusion in Gemeinden‘. Es ist Zeit, Taten zu setzen. Wir unterstützen mit unserem Leitfaden gerne dabei, zu zeigen, was zu tun ist.“

Was ist die UN-Behindertenrechts-Konvention?

Die UN-Behindertenrechts-Konvention heißt abgekürzt: UN-BRK.
In der UN-BRK stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen und welche Veränderungen notwendig sind.

Es geht zum Beispiel um Rechte im Bereich Bildung, Arbeit und Wohnen.
Im Artikel 19 der UN-BRK steht Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein „Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft.“

Österreich hat sich vor 15 Jahren dazu verpflichtet,
die UN-BRK umzusetzen.


Quelle:

Lebenshilfe Österreich via OTS.at
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230503_OTS0017/


AutorIn: Lebenshilfe Österreich
Zuletzt aktualisiert am: 03.05.2023
Artikel-Kategorie(n): News, UN Behindertenrechtskonvention
Permalink: [Kurzlink]
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