Am 26. Oktober 2023 hat sich die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention Österreichs zum 15. Mal gejährt. Diese legt fest, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen haben – die Republik hat sich durch das Unterzeichnen verpflichtet, ebendiese Rechte zu fördern, schützen und zu gewährleisten. Bisher bleiben großartige Veränderungen jedoch aus!
Staatenprüfung bestätigt Probleme
Wie die Staatenprüfung im August 2023 durch einen Fachausschuss der UN jedoch gezeigt hat, nimmt die Republik Österreich ihre Verpflichtung nicht ernst genug. Dort wurde festgestellt, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht nur „nicht ausreichend umgesetzt“ werden – in gewissen Bereichen wie Bildung, Barrierefreiheit und Deinstitutionalisierung gab es sogar Verschlechterungen. Österreichs Bemühungen zur Umsetzung der UN-BRK haben seit 2017/18 deutlich nachgelassen, heißt es dort.
Insgesamt ein nicht zu akzeptierendes, blamables Zeugnis für die Republik Österreich.
Der UN-Fachausschuss formulierte daraufhin Handlungsempfehlungen, die einen enormen Handlungsbedarf wieder einmal bestätigen.
Kritik von Lebenshilfe
Als eine der größten Organisationen macht die Lebenshilfe Österreich wieder einmal auf die Umstände aufmerksam. Menschen mit Behinderungen haben sogar 15 Jahre später immer noch mit Schwierigkeiten zu kämpfen, denen der Staat Österreich eigentlich schon seit 2008 entgegentreten sollte. Die unterzeichneten Artikel sollten in der Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigt werden.
„Der UN-Fachausschuss kritisiert zurecht Rückschritte in den Bereichen inklusive Bildung und inklusiver Arbeitsmarkt.“, so Hanna Kamrat, Vorsitzende des Selbstvertretungs-Beirats der Lebenshilfe Österreich. „Kinder mit Behinderungen in Österreich haben keinen gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung – obwohl Bildung ein Menschenrecht ist!“
Sie fordert außerdem eine Einführung von Lohn statt Taschengeld – Menschen mit Behinderungen brauchen Zugang zu einer eigenen Pension, um so „noch im Alter selbstbestimmt leben und entscheiden können“.
Forderungen bleiben gleich
Grundsätzlich veränderten sich die Forderungspunkte seit längerer Zeit nicht – fundamentale Rechte von Menschen mit Behinderungen werden seit jeher vom Staat als zweitrangig betrachtet. 15 Jahre Gesetzgebung genügen anscheinend nicht, um unter konstantem Druck von Organisationen wie der Lebenshilfe Änderungen durchzusetzen, die Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Ganz im Gegenteil – wie die Staatenprüfung zeigt, leistet sich die Republik gerne Rückschritte in den elementarsten Bereichen.
Die Handlungsempfehlungen des Fachausschusses müssen ernstgenommen werden! „Die Politik ist gefordert, zu handeln und die Umsetzung der UN-BRK ernsthaft anzugehen! Den vielen Worten müssen endlich Taten folgen!“, so Kamrat abschließend.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 03.11.2023
Artikel-Kategorie(n): News, UN Behindertenrechtskonvention
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