Arbeitgeber sehen wenig Spielraum über Inflation hinaus – Marschitz: „Mit dem Angebot von 8,8 Prozent sind wir bereits über der Inflation und im Branchenvergleich bereits sehr gut“
Heute, Mittwoch, 15. November 2023 fand die zweite Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag Sozialwirtschaft zwischen der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) und den Gewerkschaften statt. Die Arbeitgeber sahen sich mit einem weiterhin breiten Forderungskatalog der Arbeitnehmerseite konfrontiert, in einigen inhaltlichen Punkten konnten jedoch Annäherungen erzielt werden. Für SWÖ-Geschäftsführer Walter Marschitz sei das vorliegende Angebot der Arbeitgeber im Branchenvergleich bereits „deutlich besser“ als jenes von anderen Arbeitgeberverbänden, da man auch über der Inflation anbiete. ****
“Wir bieten von Anfang an mehr als die Inflation der betroffenen zwölf Monate an. Das hat noch kein anderer Arbeitgeberverband so angeboten und wir tun dies, obwohl es noch nicht klar ist, ob die Fördergeber hier mitgehen werden“, betont Marschitz. Die rollierende Inflation nach der „Benya-Formel“ ist für den Zeitraum September 2022 bis Oktober 2023 wäre derzeit 8,7 Prozent, das Angebot der SWÖ-Arbeitgeber liegt bei 8,8 Prozent.
Für Marschitz wäre darüber hinaus „wenig Spielraum“ vorhanden. „Wir sind punktuell gesprächsbereit auch bei anderen Themen zu verhandeln, allerdings muss alles in einem realistischen Rahmen bleiben. Wir müssen bei jeder zusätzlichen Maßnahme mit Augenmaß vorgehen und diese auch gegebenenfalls monetär bewerten“, erklärt Marschitz.
Zwtl.: „Nachjustierung“ von Pflegezuschuss gefordert
Beim Thema Pflegezuschuss seien für SWÖ-Vorsitzenden Erich Fenninger die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in ihren Interessen vereint: „Wir brauchen hier dringend eine Nachjustierung bei der Finanzierung des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes (EEZG), denn derzeit bekommen viele Beschäftigte diesen Pflegezuschuss nicht, obwohl ihre Tätigkeit dies rechtfertigen würde.“
Insbesondere beim Behindertenbereich gelte dies, denn hier würden laut den vorliegenden Daten fast die Hälfte der Beschäftigten um den Pflegezuschuss „umfallen“. Fenninger: „Wir wollen diese Ungleichbehandlung im Kollektivvertrag reparieren, allerdings muss dann dafür auch die Finanzierung stehen.“
Die Mehrkosten würden sich laut Fenninger auf etwa 25 Millionen Euro belaufen. „Wenn die Politik bereits über notwendige Pflegemilliarden im Rahmen des Finanzausgleichs verhandelt, dann sollte diese vergleichsweise geringe Summe auch im Budget abgebildet werden können“, fordert Fenninger.
Die dritte und letzte regulär geplante Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag Sozialwirtschaft findet am 27. November 2023 statt. „Wir hoffen, in der dritten Verhandlungsrunde abschließen zu können, damit der Kollektivvertrag am 1. Jänner 2024 in Kraft treten kann“, so Marschitz abschließend.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.11.2023
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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