Politik und Interessenvertretungen haben mit dem Thema behinderte Menschen und Beschäftigung ihre liebe Not. Manche Lösungsvorschläge scheinen schlimmer als das eigentliche Problem zu sein.
In Sonntagsreden werden Österreichs PolitikerInnen nicht müde, die Bedeutung der Integration behinderter Menschen in das Berufsleben zu betonen. Wenn es jedoch um ihre eigene Personalzuständigkeit geht, ist von dieser Elan hingegen rasch aufgebraucht. Ein Blick auf die Einstellungsbereitschaft behinderter Menschen in den Landesdienst ergibt ein eindeutiges Bild: Im Land Tirol werden 350 ArbeitnehmerInnen mit Behinderung von der Landesverwaltung beschäftigt. Die gesetzlichen Vorgaben, die besagen, dass ein Unternehmen pro 25 Beschäftigte einen begünstigt Behinderten einzustellen hat, ergäbe 700 Stellen. In Vorarlberg werden statt den vorgesehenen 360 Behindertenstellen lediglich 200 besetzt. Auch Salzburg und Niederösterreich kommen ihrer Beschäftigungspflicht nicht ausreichend nach.
Schutzbestimmungen als Wettbewerbsnachteil
In der Privatwirtschaft sind Karrieren von behinderten Menschen äußerst rar. Das Bild behinderter Menschen ist immer noch überwiegend negativ konnotiert: In der Debatte dominieren die möglichen Probleme, nicht die möglichen Chancen einer Einstellung behinderter Menschen. Ein unübersichtlicher Dschungel an Antidiskriminierungsregelungen und Sonderschutzbestimmungen machen zudem die Beschäftigung behinderter Menschen oft zu einem Spießrutenlauf zwischen Bundessozialamt und Arbeitsgericht.
Betriebswirtschaftlich vernünftiger ist deshalb in der Regel die Leistung der Ausgleichstaxe: Kommen Unternehmen ihren vorgesehenen Einstellungspflichten nicht nach, so sind gestaffelt nach Mitarbeiteranzahl zwischen 226 und 336 Euro strafweise zu entrichten. Der Vorsitzende des Zivilinvalidenverbandes, Klaus Voget, fordert eine Anhebung der Straftaxe. Die Wirkung einer solchen Maßnahme ist jedoch umstritten, signalisieren Strafen doch nicht gerade die positiven Aspekte einer Beschäftigung behinderter Mitarbeiter. Fatal erscheint die Optik zudem, wenn der Behindertenvertreter im gleichen Atemzug „vernünftige Lohnkostenzuschüsse, um allfällig fehlende Leistungsfähigkeiten auszugleichen“ fordert. Dass behinderte MitarbeiterInnen wie nicht-behinderte, ein Gewinn für das Unternehmen aufgrund von Kompetenzen und Fachwissen sein könnte, wird kaum in Betracht gezogen.
Ab in die Portierloge
Radikale Maßnahmen fordert deshalb FPÖ-Behindertensprecher: „Wenn es ein Bundesland nicht schafft die Quote zu erfüllen, so muss der Posten eben frei bleiben“. Wie dies in der Praxis umsetzbar sein soll, lässt Hofer jedoch offen. Dass dem Sozialpolitiker ausgerechnet „Posten im Portierbereich” einfallen, ist durchaus bezeichnend.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 26.08.2020
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
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