Beteiligung kann unterschiedlich Verstanden werden. Behinderte Menschen sehen keinen Sinn in einer Alibi-Partizipation bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans!
Die Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen wurde 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet. 2007 ist Österreich diesem Staatsvertrag beigetreten. 2008 hat der Österreichische Nationalrat die UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Und 2009 ist die Europäische Union der Konvention beigetreten.
Nationaler Aktionsplan soll Konvention mit Leben erfüllen
Die PolitikerInnen in Österreich sind anfangs davon ausgegangen, dass Österreich alle die enthaltenen Forderungen eh schon längst erfüllt, und erst nach und nach stellte sich für die VolksvertreterInnen heraus (nicht zuletzt duch die gute Arbeit des Monitoringausschusses angeregt), dass es doch den einen oder anderen Handlungsbedarf gibt. Daher wurde von Sozialminister Hundstorfer der „Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderung“ ins Leben gerufen. Dieser Plan soll die Grundzüge der Österreichischen Behindertenpolitik für die Jahre 2011 bis 2020 festlegen.
Auftaktveranstaltung am 15. Februar 2011
Die erste Veranstaltung des Nationalen Aktionsplans mit Beteiligung der Betroffenen fand am 15.02.2011 in Wien statt. Ein detaillierter Bericht kann auf BIZEPS nachgelesen werden. Die Essenz dabei ist, dass sich Ministerialbeamte und Betroffene und deren VertreterInnen die Art und Weise von Partizipation unterschiedlich vorgestellt hatten. Ein Monsterprogramm an Themen von Barrierefreiheit über Bildung & Beschäftigung bis hin zu Selbstbestimmten Leben sollte nach den Vorstellungen der Organisatoren in insgesamt 2 Arbeitstagen mit Betroffenenbeteiligung erledigt werden. Schon befürchteten so manche TeilnehmerInnen, dass es sich nur um eine Alibiaktion handeln könnte…
Ende der Veranstaltung – Hoffnung auf gute Weiterarbeit
Dass am Ende der Sitzung doch Hoffnung entstanden ist, ist der Tatsache zu verdanken, dass der Vorsitzende in Aussicht gestellt hat, dass es wohl eine Ausweitung des Programms geben wird, und mehr aus 2 Tage veranschlagt werden sollen. Dies hat doch gezeigt, dass durch die Zusammenarbeit und die direkte Konfrontation mit Betroffenen etwas bewegt werden kann. Nicht zuletzt fordert die UN-Behindertenrechtskonvention die Einbindung von behinderten Menschen in allen Entscheidungsprozessen. Wir werden weiterhin verfolgen, wie diese Partizipation bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans funktioniert.
Quelle: BIZEPS, APA
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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