Integration darf nicht um 13:00 Uhr enden! Diakonie fordert inklusive Nachmittagsbetreuung für Kinder mit Behinderungen
„Kinderrechte für Kinder mit Behinderungen enden derzeit um 13:00 Uhr, weil schlichtweg keine Angebote für Nachmittagsbetreuung zur Verfügung stehen,“ nimmt Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, den Tag der Kinderrechte zum Anlass, um auf diese Lücke hinzuweisen. „Auch im Rahmen von integrativ geführten Schulen kann oft keine inklusive Nachmittagsbetreuung geboten werden, weil die Finanzierung dafür einfach fehlt. Die Diakonie fordert daher den Ausbau von integrativer Kinderbetreuung – in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und schulischer Nachmittagsbetreuung,“ so Chalupka.
Zwar wurde laut Diakonie Anfang Juni 2013 die Verlängerung der „15a Vereinbarung über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen“ bis zum Schuljahr 2018/2019 beschlossen. Damit verbunden ist auch eine geringfügige Ausweitung der Gelder. „In Wirklichkeit ist jedoch die Zielsetzung der 15a Vereinbarung, mehr integrative Nachmittagsbetreuung anzubieten, ein Lippenbekenntnis. Denn mit 9.000 Euro pro Jahr und Gruppe kann keine zusätzliche Stützkraft, die für integrative Betreuung notwendig ist, finanziert werden,“ so Chalupka. „Zusätzlich wird die 15a Vereinbarung nur als Anschubfinanzierung gedacht. Die Bundesländer müssten diese Gelder aufstocken. Ob hier entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, ist nicht sicher.“
Um auf Kinderrechte und auf fehlende Angebote für benachteiligte Jugendliche aufmerksam zu machen, hat die Diakonie ihre Kampagne: „Hoffnungsträger für Kinder in Not – Niemand darf verloren gehen!“ gestartet.
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http://www.diakonie.at/goto/de/kampagnen/hoffnungstraeger/projekte
Quelle: APA OTS
AutorIn: Diakonie Österreich
Zuletzt aktualisiert am: 03.06.2015
Artikel-Kategorie(n): News, Schulische Integration
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