Plus für KV- und Ist-Gehälter fix. Bundesländertabellen werden einheitlich. Rahmenvereinbarung wird im Jänner verhandelt.
Vergangene Woche, am 2. Dezember 2014, hat der Auftakt für die Verhandlungen der Kollektivvertrags der Sozialwirtschaft Österreich („BAGS KV“) stattgefunden. Fest steht ja bereits seit den Verhandlungen vergangenen Jahres, dass die Erhöhung der KV- und der Ist-Löhne die Inflation + 0,35 % betragen wird. Akkordiert wurde dieser Prozentsatz nun mit 2,03 % festgelegt.
Bundesländertabellen werden vereinheitlicht
Desweiteren enden im Jahr 2015 auch alle Übergangsbestimmungen für die einzelnen Bundesländertabellen. Somit gilt erstmals eine einheitliche Lohn- und Gehaltstabelle für alle ArbeitnehmerInnen des privaten Sozial- und Gesundheitsbereichs in ganz Österreich. Dies bedeutet praktisch eine minimale zusätzliche Erhöhung für die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten, da es bei diesen in den vergangenen Jahren gegenüber der Grundtabelle Abschläge gab.
Diese Unterschiede bewegen sich jedoch im Promille-Bereich, und haben daher keine nennenswerte Auswirkung auf das Gehalt. Für Sozialbetriebe, die in mehreren Bundesländern tätig sind, stellt die Vereinheitlichung jedoch eine Verwaltungsvereinfachung in der Personalabrechnung dar.
Verhandlungen zum Rahmenrecht im Jänner fortgesetzt
Die erste echte Verhandlungsrunde wird am 19. Jänner 2015 abgehalten. Es stehen einige Forderungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und der Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Gehaltseinstufung im Raum. Die Gewerkschaften GPA-djp und vida fordern eine Anrechnung von Dienstjahren „fachverwandter“ Berufe und die Erweiterung des Anspruchs auf Gehaltszuschläge.
Demgegenüber wollen die Vertreter der Sozialwirtschaft Österreich eine Jahresdurchrechnung für Teilzeitbeschäftigte, Änderungen bei den Ruhezeiten und bei der Aliquotierung von Sonderzahlungen.
Die Verhandlungen der Rahmenvereinbarungen können jedenfalls noch Auswirkungen auf einen tatsächliche Erhöhung des Gehalts haben, etwa wenn mehr Zuschläge ausbezahlt werden.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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