Sowohl die Leitungen als auch die Mitglieder der Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte werden von der Volksanwaltschaft neu ausgeschrieben.
Seit 1.7.2012 kontrollieren die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte staatliche und private Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder der Beschränkung der Freiheit kommen kann.
Darüber hinaus überprüft bzw. besucht die Volksanwaltschaft Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen.
Zu diesem Zweck wurden bundesweit insgesamt sechs Kommissionen mit 48 nebenberuflich tätigen Mitgliedern gebildet, die jeweils von einer auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeit geleitet werden.
Mit 1.7.2015 hat eine Neubestellung von drei Kommissionsleitungen sowie 21 Kommissionsmitgliedern für sechs Jahre zu erfolgen.
Sowohl die Kommissionsleitungen als auch die -mitglieder werden nun neu ausgeschrieben. Sie können die Unterlagen hier herunterladen.
Download
Ausschreibungen für Kommissionsleitungen (Ende der Bewerbungsfrist: 16.2.2015):
Volksanwaltschaft-Ausschreibung Kommissionsleitung-2015 (PDF)
Ausschreibungen für Kommissionsmitglieder (Ende der Bewerbungsfrist: 2.3.2015):
Volksanwaltschaft-Ausschreibung-Kommissionsmitglieder-2015 (PDF)
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AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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