„Valide Zahlen und Transparenz des Leistungsangebotes der Pflegeberufe dringend erforderlich“
In einem Punkt sind sich alle Gesundheitsberufe einig: Menschen die Gesundheitsleistungen brauchen, sollen dies in der bestmöglichsten Qualität erhalten. Wenn es jedoch darum geht, wer wo welchen Einblick auf das Leistungsspektrum haben soll, werden die Meinungen sehr unterschiedlich.
Um ein transparentes, qualitätsgesichertes Leistungsangebot der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe zur Verfügung stellen zu können und um endlich auf valides Datenmaterial über Personen, welche in Pflegeberufen tätig sind zurückgreifen zu können, ist die Errichtung einer Berufsliste dringend notwendig. Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) fordert daher seit geraumer Zeit die Errichtung eines Gesundheitsberufe – Registers für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe mit verpflichtendem Eintrag. Der erste Anlauf im Jahr 2013 war unter anderem deshalb zum Scheitern verurteilt, da jene vielfach geforderte Unabhängigkeit bei der Umsetzung des Registers nicht klar genug ersichtlich war.
In den weiteren zahlreichen Gesprächen des ÖGKV mit der Arbeiterkammer konnte eine Einigung zu folgenden, wesentlichen Punkten für die Errichtung eines Berufsregisters erzielt werden:
- Das Bundesministerium für Gesundheit ist oberste Aufsichtsbehörde
- Eine unabhängige Registrierungsbehörde ist zu errichten
- Die Abbildung des ÖGKV im Registrierungsbeirat bleibt unverändert gegenüber der Fassung im Gesundheitsberufe-Register-Gesetz vom Juli 2013
- Die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe werden durch eine Berufsliste – unabhängig davon, ob sie ihren Beruf im angestellten Dienstverhältnis oder als Selbständige ausüben, gelistet
- Der ÖGKV übernimmt darüber hinaus die Zertifizierung von Fortbildungsanbietern, welche keine bereits etablierten Fortbildungsanbieter sind.
- Die Arbeiterkammer wird durch das Bundesministerium für Gesundheit mit dem Umsetzungsprozess beauftragt
- Bei Erstantragstellung zur Aufnahme in das Register sind keine Gebühren zu entrichten
Diese Punkte wurden im Memorandum of Understanding zur Registrierung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe festgehalten und im Jänner 2015 von der Spitze der Arbeiterkammer und dem ÖGKV Präsidium unterzeichnet.
Für die qualitätsgesicherte Erfüllung der immer umfangreicheren Versorgungsaufträge, sowie für die Weiterentwicklung der Gesundheitsprofessionen und des Gesundheitssystems, ist es dringend notwendig, die nächsten Schritte zur Errichtung eines Gesundheitsberufe-Registers zu setzen.
Quelle: www.oegkv.at
AutorIn: Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV)
Zuletzt aktualisiert am: 20.07.2015
Artikel-Kategorie(n): Gesetze, News
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