Am Sonntag 4. Dezember 2016 wird die Stichwahl zum Bundespräsidenten wiederholt. Wir haben kurz die wichtigsten Infos zum Wahlgang für behinderte Menschen zusammengefasst.
Allgemeine Wahlinfos
Die Bundespräsidentschaftswahl ist eine Persönlichkeitswahl. Zur Stichwahl stehen nun folgende Kandidaten:
- Ing. Norbert Hofer
- Dr. Alexander Van der Bellen
Wie kann gewählt werden?
1) Wahl in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal
Sie können am Wahltag in das Wahllokal gehen, das Ihrem Hauptwohnsitz zugeordnet ist. Dazu brauchen Sie nichts vorbereiten. Sie müssen einen Personalausweis (z.B. Reisepass) mitnehmen. Sie dürfen eine Begleitperson, Persönliche Assistenz oder einen Blindenführhund zur Wahl mitnehmen.
Achtung: Nicht alle Wahllokale sind barrierefrei. Oftmals sind Wahllokale nicht stufenlos zugänglich. Die Information, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde / Ihrem Magistrat.
Etwa 2 – 3 Wochen vor der Wahl erhalten Sie per Post eine amtliche Wahlinformation. Darin steht die Adresse Ihres Wohnsitz-Wahllokals.
2) Wahl in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal
Wenn Sie nicht in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal wählen können, dann ist es auch möglich, in einem Wahlkarten-Wahllokal zu wählen. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Wenn z.B. Ihr Wohnsitz-Wahllokal nicht barrierefrei ist, können Sie sich ein Wahlkarten-Wahllokal aussuchen und dort mit einer Wahlkarte wählen gehen. Sie müssen zusätzlich einen Personalausweis (z.B. Reisepass) mitnehmen.
Wichtige Info zum Wählen im Wahllokal:
Es ist behinderten Menschen, die den Wahlvorgang nicht ohne Unterstützung durchführen können, erlaubt, eine Begleitperson in die Wahlkabine mitzunehmen.
Dies steht eindeutig im Leitfaden zur Bundespräsidentenwahl des Innenministeriums (Seite 33):
„Körper- oder sinnesbehinderte Wählerinnen oder Wähler (Personen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann) dürfen sich von einer Person, die sie selbst auswählen können, führen und bei der Wahlhandlung helfen lassen.
Die Wählerin oder der Wähler muss allerdings in der Lage sein, die Begleitperson gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter zu bestätigen.“
3) Briefwahl
Sie können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Briefwahlkarten müssen spätestens am Wahltag, dem 4. Dezember 2016, 17.00 Uhr, per Post, per Botin/Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein.
4) Wahl vor einer mobilen Wahlkommission
Speziell für Bettlägerige oder Menschen mit mangelnder Mobilität gibt es die Möglichkeit, von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Die mobile Wahlkommission kann gemeinsam mit dem Wahlkartenantrag beim zuständigen Wahlreferat beantragt werden.
Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Achtung: Die Wahlkarte muss rechtzeitig bei der Gemeinde / beim zuständigen Wahlreferat beantragt werden. Die Frist für den schriftlichen Antrag ist der 20. April 2016. Der persönliche Antrag im Wahlreferat kann bis spätestens 30. November um 12:00 Uhr gestellt werden.
Der schriftliche Antrag kann insbesondere via E-Mail oder über das Online-Formular auf www.wahlkartenantrag.at erfolgen.
Wählen für blinde und stark sehbehinderte Menschen
In jedem Wahllokal stehen Stimmzettelschablonen bereit. Mithilfe der Schablone können blinde Menschen den Stimmzettel ohne Unterstützung völlig geheim ausfüllen.
Selbstverständlich haben blinde oder stark sehbehinderte Wähler/innen auch das Recht, sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson führen und bei der Wahlhandlung helfen zu lassen.
Der/die Wahlleiter/in hat blinden oder stark sehbehinderten Personen gleichzeitig mit dem Stimmzettel eine Stimmzettelschablone anzubieten.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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