ÖVP-Schelling gibt anfänglichen Widerstand auf. Volksanwaltschaft zeigt sich erfreut über positive Ministerentscheidung.
Eine positive Meldung gibt es bezüglich des 2. Erwachsenenschutzgesetzes, welches die Sachwalterschaft grundlegend reformieren soll. Im gestrigen (17.01.2017) Ministerrat wurde das Erwachsenenschutzgesetz angenommen. Nun ist der Weg offen, dass das Gesetz in den Nationalrat kommt. Bis zuletzt gab es eine ablehnende Haltung seitens des Finanzministers, der zu hohe Kosten befürchtet hatte. Diese Einwände konnten nun offenbar durch den Justizminister, der ein starker Verfechter des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist, zerstreut werden.
Volksanwältin Brinek erfreut über Entscheidung
Die Äußerungen rund um den Beschluss fielen durchwegs positiv aus. In einer Presseaussendung zeigt sich Volksanwältin Brinek erfreut über die Hartnäckigkeit von Justizminister Brandstetter. „Das Ziel ist, für jede individuelle Situation die bestmögliche Lösung zu finden, damit den Betroffenen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln ermöglicht wird. Für mich ist wichtig, dass den Betroffenen ein Leben nach ihren Vorstellungen möglich und die Sachwalterschaft das letzte Mittel ist.“, so Brinek in der Aussendung.
Das neue Gesetz würde den Herausforderungen von heute entsprechen: Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen hätten Vorrang. Die veraltete Sachwalterschaft würde damit gründlich reformiert werden.
Seniorenbund begrüßt Gesetz
Im Namen Tausender Senioren, die durch Sachwalterschaften beeinträchtigt werden, zeigt sich Seniorenbund-Chefin Korosec in einer Presseaussendung erfreut. Die Ersetzung des seit etwa 30 Jahren bestehenden und entsprechend überholten Sachwalterrechts durch das neue Erwachsenenschutzgesetz garantiere eine „größtmögliche Selbstbestimmung für Menschen jedes Alters bei gleichzeitiger Sicherung des notwendigen Schutzes“, so Korosec.
Der Österreichische Seniorenbund war viele Jahre lang und bis zuletzt in den Entwurf des Erwachsenenschutzgesetzes involviert, 2012 entwickelte man gemeinsam mit Experten das Paket „Alterswohlfahrt statt Sachwalterschaft“, aus dem zentrale Inhalte des neuen Gesetzes hervorgegangen sind.
Quellen:
Volksanwaltschaft via APA OTS am 17.01.2017
Neues Erwachsenenschutzgesetz im Ministerrat beschlossen
BM für Justiz via APA OTS am 17.01.2017
Erwachsenenschutz: Reform des Sachwalterrechts im Ministerrat beschlossen
Seniorenbund via APA OTS am 17.01.2017
Korosec: „Erwachsenenschutzgesetz ist ein großer Wurf“
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gesetze, Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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