Fünf Personen mit und eine ohne Behinderung stellen sich beim öffentlichen Hearing zahlreichen Fragen zu ihren Kentnissen und Kompetenzen hinsichtlich der Tätigkeit als „Anwalt/Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen“.
Heute (28.03.2017) standen der ÖAR 6 BewerberInnen, die aus 24 Bewerbungen zur Behindertenanwaltschaft in die engere Wahl genommen wurden, im Rahmen eines öffentlichen Hearings in den Räumlichkeiten des SMS-Babenbergerstraße Rede und Antwort.
Befragt wurden die AnwärterInnen zu drei Themenkomplexen:
- Kenntnisse und Erfahrungen
- Managementkompetenzen
- Soziale und kommunikative Kompetenzen
Allen 6 KandidatInnen wurden von den MitarbeiterInnen der ÖAR (Dachverband der Behindertenverbände in Österreich) die 15 gleichen Fragen gestellt. Fragen aus dem Publikum waren nicht erlaubt.
Folgende Kandidaten stellten sich dem Hearing:
- Ursula Naue
- Hansjörg Hofer
- Dorothea Brozek
- Franz-Joseph Huainigg
- Monika Schmerold
- Günter Porta
Die Ergebnisse werden nach Ausarbeitung dem Bundesbehindertenbeirat vorgelegt, welcher danach eine Empfehlung an den Sozialminister abgibt. Sozialminister Alois Stöger ist schließlich mit der Aufgabe betraut, eine/n neue/n BehindertenanwältIn zu ernennen.
Quelle:
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation via APA OTS am 16.03.2017
Öffentliches Hearing zur Behindertenanwaltschaft
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
Permalink: [Kurzlink]