Ab 1. Jänner 2018 ist es den Ländern untersagt, auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zurückzugreifen. Gleiches gilt für das Vermögen von Angehörigen und Erben.
Nachdem die letzten Bundesländer zuletzt den Fremdregress in der Pflege abgeschafft haben, also dass Angehörige zu den Kosten der Pflege einen Beitrag aus ihrem Einkommen bezahlen mussten, so hat am vergangenen Donnerstag nun der Nationalrat beschlossen, dass es in Österreich keinen Eigenregress beim Vermögen mehr geben darf.
Rund 75.000 Personen sind derzeit in Pflegeheimen untergebracht – sie und ihre Ehepartner und Erben waren bisher von massiven Vermögenseinbußen bedroht. Mit der Abschaffung des Eigenregresses bleiben zB Eigentumswohnungen oder Häuser weitehin im Besitz des Betroffenen, auch wenn dieser die Kosten für seinen Heimplatz nicht aus dem Einkommen bzw. der Pension und dem Pflegegeld abdecken kann. Menschen, deren Eltern etwa im Heim sind, brauchen nun nicht mehr befürchten, dass die Landesverwaltung auf das zukünftige Erbe zugreift, um die Pflege damit zu finanzieren.
Exakte Zahlen, wieviel der Pflegeregress in die Kassen der Länder jährlich gespült hat, gibt es nicht. Schätzungen sprechen von 250 Mio Euro. Als Vergütung für die Abschaffung des Pflegeregresses sieht der Bund eine Summe von 100 Mio Euro vor. Fraglich bleibt, wie die Länder bei der ohnehin schon angespannten Lage bei den Sozialbudgets diese Kürzungen umsetzen werden.
Quellen
parlament.gv.at am 03.07.2017
Nationalrat stimmt mit breiter Mehrheit für Abschaffung des Pflegeregresses
diepresse.com am 03.07.2017
Pflegeregress wird abgeschafft, E-Cards werden bebildert
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 15.07.2017
Artikel-Kategorie(n): News, Pflegegeld und Pflegevorsorge
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