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Datum: 16.06.2011

Adoptionsverbot für blindes Ehepaar: Neuer Antrag in Wien gestellt

Janoschek, Dallinger (Quelle: freiraum-europa.org)

30.06.2011

Im Mai wurde der Fall des blinden Paares, Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger, das ein blindes Waisenkind adoptieren will, und die BH Linz-Land dies verhindert, öffentlich.

Nach 4 Monaten wurden dem Paar und der Behindertenanwaltschaft endlich die Gründe gesagt. Was sie hörten, schockierte sie:

80 Min. überschüttete sie die BH mit Lob, wie gut geeignet sie für ein Adoptivkind wären. Die Psychologin der BH räumte ein, dass sie wisse, dass das Paar blinde Kinder aufziehen könne. Dann erklärte sie: „Jedoch sei Behinderung eine besondere Situation und für ein Kind genüge es, adoptiert zu sein. Da müsse man es nicht auch noch mit einer besonderen Situation konfrontieren.“

„Wenn das so ist, warum werden dann Menschen mit Behinderungen nicht von Adoptionen ausgeschlossen?“: fragt der Behindertenanwalt. Die Psychologin: „Die Frage ist berechtigt. Das müssen jedoch die Juristen klären“, und weiter: „Auch der fehlende Blickkontakt sei dem Kindeswohl abträglich. Außerdem sei bei Blinden die Sicherheit eines Kindes nicht gewährleistet. So könnte ein Zeckenbiss oder ein Sonnenbrand nicht rechtzeitig erkannt werden. Aber auch, wenn sich das Kind von der Hand losreißt, könnten sie ihm nicht nachlaufen, etc.“

Auch bei der Gesundheit, Pflege und Hygiene sieht die BH das Kindeswohl bei Blinden gefährdet. Worauf Janoschek meint: „Ich schlage dringend vor, in Zukunft in die Adoptionsüberprüfung den Nachweis eines umfangreichen Erste-Hilfe-Kurses aufzunehmen. Ich bin u.a. Heilmasseur und habe eine Ausbildung in Anatomie, Pathologie, Hygiene, Erste-Hilfe, Verbandslehre etc., die ich mit Auszeichnung am AKH Linz abgelegt habe. Mich würde interessieren, wie viele sehende Eltern, so gut Verbände anlegen können oder über Krankheiten Bescheid wissen, wie ich.“

Janoschek konfrontiert die BH damit, dass sie mit diesen Ablehnungsgründen gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, UNO-Menschenrechtskonvention, Österreichische Bundesverfassung und das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sowie das OÖ-Antidiskriminierungsgesetz verstoßen. Fachreferentin: „Da sind sie Experte und da mögen sie Recht haben. Wenn es um Gleichstellung oder Menschenrechte geht, ist das nicht auf unserer Ebene zu diskutieren, sondern ein Thema, dass die Politiker klären müssen.“

Das blinde Paar kämpft weiter um die Rettung eines blinden Waisenkindes. Sie haben Ihren Hauptwohnsitz von OÖ nach Wien verlegt. Der Antrag zur Adoption eines blinden Waisenkindes wurde bereits in Wien eingebracht. Unabhängig von einem neuen Verfahren in Wien, wurde am 9.6.2011 die Klage wegen Diskriminierung aufgrund Behinderung durch das Land OÖ bei Gericht eingebracht.

Link:
www.freiraum-europa.org


Quelle: freiraum-europa.org
AutorIn: freiraum-europa.org
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): News, Selbstbestimmtes Leben
Permalink: [Kurzlink]
News, Selbstbestimmtes Leben
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