2,5 Prozent Gehaltserhöhung, früher mehr Urlaub, Verbesserungen für Lehrlinge und Pflegeberufe
Heute (24.02.2018) in den Nachtstunden ist der Kollektivvertragsabschluss für die rund 100.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft erreicht worden. In der sechsten Verhandlungsrunde haben sich die GPA-djp und die Gewerkschaft vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,5 %, jedoch mindestens 48 Euro geeinigt.
Verbesserungen für Lehrlinge
Für Lehrlinge gibt es zusätzlich zur Erhöhung von 2,5 % eine Erhöhung von 100,- Euro in jedem Lehrjahr.
Früher mehr Urlaub
Alle Beschäftigten die bereits 5 Jahre im Betrieb sind, erhalten einen zusätzlichen Arbeitstag als Urlaubstag.
Verbesserungen für Pflegeberufe
Die PflegeassistentInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 20,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 10,- Euro monatlich.
Die PflegefachassistentInnen werden in die Verwendungsgruppe 6 eingestuft und erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 30,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 30,- Euro monatlich.
Die Diplomierten KrankenpflegerInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 50,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 50,- Euro monatlich.
Verbesserungen für Teilzeitkräfte
Die zuschlagsfreie Mehrarbeit für Teilzeitkräfte wurde massiv reduziert. Jetzt gilt eine einheitliche Grenze von 16 Stunden pro Durchrechnungszeitraum, die ohne Zuschläge ausbezahlt werden darf. So wird der Mehrarbeitszuschlag früher fällig.Die neue Grenze gilt ab dem nächsten Durchrechnungszeitraum, der nach dem 1. Juli 2018 beginnt.
Weitere Verbesserungen im Rahmenrecht
- Ausweitung der Dienstverhinderung um einen weiteren Tag, wenn die Hochzeit oder das Begräbnis von nahen Angehörigen mehr als 300 km entfernt ist (gilt ab 1.4.2018)
- Ausweitung des Verfalles von Ansprüchen von 6 auf 9 Monate.
- Klarstellung, dass Sonderzahlungen auch bei halber Entgeltfortzahlung gebühren.
Arbeitgeber-Forderungen
- Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Ruhezeit auf 8 Stunden nach einem 12 Stunden-Dienst mit Arbeitsbereitschaft zu kürzen.
- Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Vorbereitungswoche auch auf einzelne Tage aufzuteilen
- Die Möglichkeiten per Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen auch vierteljährlich auszuzahlen.
Sonstiges
- Klarstellung über die Einstufung von AlltagsbegleiterInnen / AlltagsbetreuerInnen
- Klarstellung zur Vollen Erziehung mit verbesserter Bezahlung für Ferienaktionen
Download
Hier finden Sie alle Änderungen im Detail:
SWÖ-KV Abschlussprotokoll 23.2.2018 (PDF)
Link
[Download: SWÖ Kollektivvertrag 2018]
Quelle:
www.gpa-djp.at am 24.02.2018
Plus 2,5 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft (SWÖ)
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 12.03.2018
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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