Lange wurde um das GBRG gerungen. Nun tritt es am 01.07.2018 in Kraft. Angehörige von Gesundheits-, Pflege- und medizinisch-technischen Berufen müssen sich ab nun im Berufsregister eintragen lassen.
Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) wurde am 27. September 2016 mit Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr.87/2016 kundgemacht und mit BGBl. I Nr. 54/2017 novelliert.
Das GBRG regelt die Einrichtung des Berufsregisters für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und die gehobenen medizinisch-technischen Dienste. Die Eintragung der Berufsangehörigen in das Gesundheitsberuferegister beginnt mit 1. Juli 2018.
Das Gesetz gilt u.a. für die Berufsgruppen:
- Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Pflegefachassistent/in (PFA)
- Pflegeassistent/in (PA)
- Physiotherapeut/in
- Ergotherapeut/in
- Logopäd/in
Personen, die bereits jetzt den Beruf ausüben, haben bis zum 30. Juli 2019 Zeit, sich in das Berufsregister eintragen zu lassen.
Weitere Details zum finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums:
www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Berufe/Gesundheitsberuferegister/#f4
Weitere Infos der Gesundheit Österreich GmbH:
https://goeg.at/GBR
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2018
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