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Datum: 15.10.2018

Sozialministerin Hartinger-Klein erfreut über Gesamtpaket zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe

Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein

Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein; Fotoquelle Portrait/Ausschnitt: Sozialministerium; Fotomontage Logo+Portrait (C) behindertenarbeit.at

31.10.2018

Am 12.10.2017 wurde das Inklusionspaket für Menschen mit Behinderungen einstimmig im Nationalrat beschlossen. Neben einer Ausweitung des Rechtsschutzes für Menschen mit Behinderungen wurden im Rahmen des Inklusionspaketes die jährlichen Budgetmittel für Menschen mit Behinderungen von rund € 48 Mio. im Jahr 2017 auf € 90 Mio. angehoben, wovon rund € 20 Mio. jährlich für den Erhalt der entwickelten Maßnahmen auf dem bestehenden Niveau notwendig sind.

„Mit den weiteren Mitteln sollen die bestehenden Angebote im Sinne des Regierungsprogrammes bedarfsgerecht ausgebaut und weiterentwickelt werden. Hierbei ist es besonders wichtig, auf die Nachhaltigkeit und Treffsicherheit der Maßnahmen Rücksicht zu nehmen und diese ausgewogen, sowohl zur Unterstützung von Unternehmen als auch zur direkten Unterstützung der Personen, einzusetzen“ skizziert Sozialministerin Mag.a Hartinger-Klein ihre Pläne.

Den Vorgaben der Ministerin entsprechend wurden im Sozialressort in den letzten Monaten intensive Gespräche mit den Stakeholdern geführt und ein Konzept zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Systems erstellt.

So sollen in Zukunft Unternehmen bei der Aufnahme von Menschen mit Behinderungen insbesondere durch folgende konkrete Maßnahmen unterstützt werden:

  • Erhöhung und frühzeitigerer Ansatz der Lohnkostenzuschüsse
  • Entbürokratisierung bestehender Zuschüsse durch Verlängerung des Förderzeitraumes
  • Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Sichtbarmachung der Bereicherung der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderungen für ein Unternehmen

Darüber hinaus soll neben einem bedarfsgerechten Ausbau der bestehenden Angebote der Fokus auch auf die verstärkte Koordination und Forcierung am Übergang Ausbildung – Schule – Beruf gesetzt werden und Menschen noch intensiver in den Arbeitsprozess begleitet werden. „Mir persönlich ist es ein wichtiges Anliegen, dass junge Menschen gleiche Chancen für eine nachhaltige Teilhabe am Arbeitsmarkt bekommen. Der Bund kommt seiner Verantwortung nach und setzt zweckgewidmet hierfür Gelder aus dem Inklusionspaket ein und ich bin überzeugt davon, dass wir in diesem Bereich – auch gemeinsam mit den Ländern – eine Lösung zum Wohle der Menschen in Beschäftigungstherapieeinrichtungen erarbeiten können“ ist sich die Ministerin sicher.

„Ich freue mich, dass das vorgeschlagene Gesamtpaket innerhalb des Ausgleichstaxfondsbeirates, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderungen, der Länder und der Sozialpartner, umfassende Zustimmung bekommen hat und wir nun planmäßig mit der schrittweisen Implementierung mit 2019 beginnen können“ so die Ministerin weiter.

Insgesamt sollen im Jahr 2019 zur Verbesserung der beruflichen Situation von Menschen mit Behinderungen so bis zu € 250 Mio. für konkrete Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend dazu werden im Jahr 2019 auch die Unterstützungsleistungen des AMS für Menschen mit Behinderung erhöht.

Ich möchte allen daran beteiligten Personen meinen besonderen Dank aussprechen und bin sehr froh, dass es uns gelungen ist ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, bei welchem die Mittel des Inklusionspaketes eingesetzt werden, um Menschen mit Behinderungen und Unternehmen bedarfsgerecht zu unterstützen, das Gesamtsystem zu optimieren sowie Bewusstsein für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen zu schaffen“ zeigt sich die Ministerin abschließend überzeugt.


Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
AutorIn: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Zuletzt aktualisiert am: 15.10.2018
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
Permalink: [Kurzlink]
Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
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