Ab 1. Jänner 2020 wird das Pflegegeld jährlich dem Pensionsanpassungsfaktor entsprechend erhöht. Für diese Verbesserung beim Bundespflegegeld haben sich die Abgeordneten im Nationalrat gestern (02.07.2019) einstimmig entschieden.
Seit der Einführung im Jahr 1993 hat das Pflegegeld fast jedes Jahr an Wert verloren. Insgesamt macht das bis heute mehr als 30% Wertminderung aus. Damit soll nun Schluss sein. Ab 2020 wird die jährliche Valorisierung des Pflegegelds mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG erfolgen. Dieser Faktor regelt die jährliche Wertanpassung der Pensionen und soll nun auch auf das Pflegegeld angewendet werden.
Eine langjährige Forderung von Behindertenvertretern ist damit erfüllt worden. Das bedeutet nun, dass es zukünftig keine Wertverluste beim Pflegegeld mehr geben wird, dass also der Wert des Pflegegelds nicht noch weiter sinkt. Einen Ausgleich des bisher summierten Wertverlusts bedeutet dies allerdings nicht.
Quellen:
parlament.gv.at | 03.07.2019
Bundespflegegeldgesetz, Änderung (678/A)
parlament.gv.at | 03.07.2019
Parlamentskorrespondenz Nr. 768 vom 02.07.2019: Pflegegeld wird valorisiert
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 09.07.2019
Artikel-Kategorie(n): News, Pflegegeld und Pflegevorsorge
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